Häufige Fragen
- Gegen welche Schädlinge ist Neudosan Obst- & Gemüse SchädlingsFrei zugelassen?
- Laut Zulassung gegen Blattläuse, Weiße Fliegen und Spinnmilben an Gemüse und Zierpflanzen, je nach Kultur. An Kernobst gegen Blattläuse (Blutlaus ausgenommen), Blattsauger-Arten und Spinnmilben, an Steinobst, Erdbeere und Beerenobst gegen Blattläuse. Es handelt sich um ein Insektizid und Akarizid.
- Wo darf das Konzentrat angewendet werden?
- Im Gemüsebau im Gewächshaus und im Freiland, bei Zierpflanzen im Freiland, im Gewächshaus, in Zimmer und Büroräumen sowie auf Terrassen und Balkonen, bei Erdbeere, Beerenobst, Kern- und Steinobst im Obstbau im Freiland. Maßgeblich sind Etikett und Gebrauchsanleitung.
- Wie wird das Konzentrat angewendet und wie oft?
- Bei Gemüse und Zierpflanzen je nach Pflanzengröße 1,8 ml/m² Mittel in 90 ml/m² Wasser (bis 50 cm), 2,7 ml/m² in 135 ml/m² oder, wo zugelassen, 3,6 ml/m² in 180 ml/m². Bei Erdbeere 4 ml/m² in 200 ml/m², bei Beerenobst 2 ml/m² in 100 ml/m², bei Kern- und Steinobst 1 ml/m² und je m Kronenhöhe in 50 ml/m² Wasser. Höchstens 5 Anwendungen im Abstand von 5 bis 7 Tagen.
- Welche Zulassungsnummer und welchen Wirkstoff hat das Konzentrat?
- Die Zulassungsnummer lautet 034207-61. Wirkstoff sind Fettsäure-Kaliumsalze (Kali-Seife) mit 515 g/l (51 % w/w), zusätzlich sind ca. 40 g/l Dodecanol als Netzmittel enthalten. Die Formulierung ist ein wasserlösliches Konzentrat (SL).
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 034207-61
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Neudosan® Obst- & GemüseSchädlingsFrei von W. Neudorff GmbH KG ist ein Pflanzenschutzmittel (Insektizid, Akarizid) als wasserlösliches Konzentrat mit dem Wirkstoff Fettsäure-Kaliumsalze (Kali-Seife). Das Konzentrat wird in Wasser verdünnt und direkt auf die Schädlinge gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung gegen Blattläuse, Spinnmilben und Weiße Fliegen an Zierpflanzen, Gemüse, Kräutern und Obst sowie gegen Blattsauger an Kernobst.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid, Akarizid) gegen Blattläuse, Spinnmilben, Weiße Fliegen und Blattsauger-Arten (je nach Kultur, Ausnahmen siehe Anwendung)
- Für Zierpflanzen im Freiland, im Gewächshaus, in Zimmern, Büroräumen, auf Terrassen und Balkonen, für Gemüse und frische Kräuter im Freiland und im Gewächshaus sowie für Kern-, Stein- und Beerenobst und Erdbeeren im Freiland
- Konzentrat zum Spritzen: 2 %ig 20 ml je Liter Wasser, ergibt ca. 12,5 Liter Spritzbrühe; bei 1,8 ml Mittel je m² (Pflanzen bis 50 cm Höhe) ausreichend für ca. 138 m²
- Wirkstoff: Fettsäure-Kaliumsalze (Kali-Seife) (515 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Packungsgröße: 250 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Vor Gebrauch schütteln. Messbecherverschluss abschrauben und die Spitze des Spritzverschlusses mit einem Messer abschneiden. Als 2 %ige Spritzbrühe ansetzen (20 ml Mittel auf 1 Liter Wasser), möglichst mit weichem Wasser, zum Beispiel Regenwasser. Beim Ansetzen auf Schaumbildung achten. Stets frisch angesetzte Spritzbrühe verwenden und nie mehr ansetzen als gebraucht wird.
- Die Schädlinge müssen direkt getroffen werden, daher Blattober- und besonders die Blattunterseite gründlich tropfnass spritzen.
- Zierpflanzen und Gemüse: 1,8 ml Mittel in 90 ml Wasser je m² bei Pflanzen bis 50 cm Höhe, 2,7 ml in 135 ml bei 50 bis 125 cm, 3,6 ml in 180 ml über 125 cm (Blatt- und Stielgemüse, Kohlgemüse, Wurzel- und Knollengemüse und Sprossgemüse bis 125 cm; frische Kräuter, Zwiebelgemüse, Blattgemüse und Stielmus sowie Gemüsekulturen im Gewächshaus (laut Gebrauchsanleitung Jungpflanzen) nur bis 50 cm).
- Gegen Blattläuse an Zierpflanzen (Freiland ab Entwicklungsstadium BBCH 73, Gewächshaus, Zimmer und Büroräume, Terrassen und Balkone), im Freiland an Blatt- und Stielgemüse, Fruchtgemüse, Hülsengemüse, Kohlgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebelgemüse und frischen Kräutern sowie im Gewächshaus an Blattgemüse, frischen Kräutern und Stielmus, Sprossgemüse, Kohlgemüse, Fruchtgemüse, Wurzel- und Knollengemüse und Gemüsekulturen (laut Gebrauchsanleitung Jungpflanzen).
- Gegen Spinnmilben an Zierpflanzen (Freiland ab BBCH 73, Gewächshaus, Zimmer und Büroräume, Terrassen und Balkone) und an Fruchtgemüse im Freiland und im Gewächshaus. Gegen Weiße Fliegen an Zierpflanzen im Gewächshaus, in Zimmern und Büroräumen, auf Terrassen und Balkonen sowie an Fruchtgemüse und Kohlgemüse im Gewächshaus.
- Kernobst gegen Blattläuse (ausgenommen Blutlaus), Blattsauger-Arten und Spinnmilben sowie Steinobst gegen Blattläuse: 1 ml Mittel in 50 ml Wasser je m² und je m Kronenhöhe, jeweils ab Entwicklungsstadium BBCH 73. Beerenobst gegen Blattläuse: 2 ml Mittel in 100 ml Wasser je m². Erdbeeren gegen Blattläuse: 4 ml Mittel in 200 ml Wasser je m².
- Höchstens 5 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr im Abstand von 5 bis 7 Tagen.
- Wartezeit: Bei Gemüse, Kräutern und Obst ist die Wartezeit durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt. Bei Zierpflanzen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung.
- Spritzungen laut Hersteller in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden vornehmen. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. Sonnenblumen, Usambara-Veilchen, Fuchsien, Pantoffelblumen und Weihnachtssterne können empfindlich reagieren.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Abspülen von Blattläusen mit einem Wasserstrahl, Abstreifen oder Rückschnitt befallener Triebe.
- Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten.
- Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sowie Schutzanzug und festes Schuhwerk tragen. Bei der Ausbringung/Handhabung Arbeitskleidung und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter aufbewahren, Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort und unter Verschluss aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Frostfrei und nicht über 30 °C lagern. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Produktreste bei der kommunalen Schadstoffsammelstelle entsorgen. Die restentleerte Verpackung gehört in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Pflichtangaben
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