Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 024426-62
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Xentari® RaupenFrei von W. Neudorff GmbH KG ist ein Pflanzenschutzmittel (Insektizid) als wasserdispergierbares Granulat mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies aizawai. Das Granulat wird in Wasser eingerührt und als Spritzbrühe auf die befallenen Pflanzen gesprüht. Zugelassen ist die Anwendung gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Buchsbaum, Kohlgemüse und Kernobst sowie gegen Traubenwickler an Weinreben. Das Set enthält 10 Packungen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen freifressende Schmetterlingsraupen (zum Beispiel Buchsbaumzünsler an Buchsbaum), Eulenarten an Kohlgemüse sowie Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler
- Für Buchsbaum, Kohlgemüse, Kernobst und Weinrebe im Freiland
- Granulat zum Spritzen: 6 g je 100 m² (Buchsbaum bis 50 cm Höhe, Kohlgemüse), ausreichend für ca. 4.160 m²
- Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857 (540 g/kg)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. ab Schlüpfen der ersten Larven (Kohlgemüse, Kernobst und Weinrebe auch ab Warndienstaufruf)
- Packungsgröße: 10 x 25 g (Set aus 10 Packungen)
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Xentari RaupenFrei wird in Wasser verdünnt. Zur Dosierung liegt ein Messlöffel bei: ein gestrichener Messlöffel enthält 1,5 g, 3 g entsprechen 2 gestrichenen Messlöffeln. Die benötigte Menge unter Rühren in das Wasser streuen. Stets frisch angesetzte Spritzbrühe verwenden und nie mehr ansetzen als gebraucht wird.
- Buchsbaum gegen freifressende Schmetterlingsraupen wie den Buchsbaumzünsler (ausgenommen Eulenarten): 6 g je 100 m² in mindestens 6 Liter Wasser bei Pflanzen bis 50 cm Höhe, 9 g in mindestens 9 Liter bei 50 bis 125 cm, 12 g in mindestens 12 Liter über 125 cm (3 g reichen damit für ca. 50 m², 33 m² bzw. 25 m²); nur gegen die Larvenstadien L1 bis L4; höchstens 6 Anwendungen. Bei Buchsbäumen auch das Innere der Pflanzen benetzen.
- Kohlgemüse gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Eulenarten): 6 g je 100 m² in mindestens 6 Liter Wasser; gegen Eulenarten: 10 g je 100 m² in mindestens 6 Liter Wasser; jeweils nur gegen die Larvenstadien L1 bis L3 und höchstens 6 Anwendungen.
- Kernobst gegen freifressende Schmetterlingsraupen: 5 g je 100 m² und je m Kronenhöhe in mindestens 5 Liter Wasser; nur gegen die Larvenstadien L1 bis L2; höchstens 4 Anwendungen. In Gewässernähe und zu angrenzenden Flächen gelten bei Kernobst besondere Abstandsauflagen (ohne verlustmindernde Technik 10 m zu Oberflächengewässern; siehe Pflichtangaben).
- Weinrebe gegen Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler: Basisaufwand 4 g je 100 m² in höchstens 4 Liter Wasser, ab Beginn der Blüte 8 g in höchstens 8 Liter, ab Fruchtansatz 12 g in höchstens 12 Liter, wenn die Beeren erbsengroß sind 16 g in höchstens 16 Liter Wasser (die Aufwandmengen 12 g und 16 g ab Entwicklungsstadium BBCH 73, die Aufwandmengen 4 g bis 12 g ab BBCH 13); nur gegen die Larvenstadien L1 bis L2; je Befall höchstens 3, insgesamt höchstens 6 Anwendungen pro Jahr.
- Die Pflanzen vollständig mit der Spritzbrühe benetzen, sobald Raupen oder Raupenfraßstellen erkennbar sind. Laut Hersteller bei anhaltendem Befall nach 10 bis 14 Tagen erneut spritzen. Auch nach Regen sind der für die jeweilige Anwendung vorgeschriebene Abstand und die Höchstzahl der Anwendungen einzuhalten. Bei der Spritzung sollte die Temperatur über 15 °C liegen. Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden.
- Wartezeit: Kohlgemüse 9 Tage, Kernobst 5 Tage, Weinrebe 6 Tage. Bei Buchsbaum ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Absammeln der Raupen, Ausschneiden befallener Triebe oder Abdecken von Kohl mit Kulturschutznetzen.
- Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Bei der Ausbringung/Handhabung Arbeitshandschuhe tragen; Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- In der Originalpackung gut verschlossen, kühl und trocken zwischen 0 °C und 25 °C lagern, vor Frost und Hitze schützen. Haltbarkeit laut Hersteller 36 Monate. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Produktreste bei der kommunalen Schadstoffsammelstelle entsorgen. Die restentleerte Verpackung gehört in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Pflichtangaben
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