Häufige Fragen
- Gegen welche Pilzkrankheiten ist Armisan PilzFrei zugelassen?
- Laut Zulassung (02A948-00) gegen Echte Mehltaupilze an Gemüse wie Gurke, Zucchini, Tomate, Kohlarten und Hülsengemüse, an Erdbeere, Beerenobst, Weinrebe und Rosen. An Apfel ist die Zulassung gegen Schorf erteilt.
- Wo darf das Pulver angewendet werden?
- Im Obstbau, Gemüsebau, Weinbau und Zierpflanzenbau. Gemüse, Erdbeere, Beerenobst und Rosen sind für Freiland und Gewächshaus genannt, Apfel (Schorf) und Weinrebe nur für das Freiland. Angewendet wird gespritzt, bei Befallsbeginn bzw. wenn die ersten Symptome sichtbar werden.
- Wie wird Armisan PilzFrei dosiert und wie oft angewendet?
- Im Gemüsebau gelten 30 g Mittel je 100 m² in 2 bis 8 l Wasser, höchstens 8 Anwendungen, Abstand mindestens 7 Tage. An Apfel sind es 50 g je 100 m² in 2 bis 15 l Wasser, höchstens 5 Anwendungen, Abstand mindestens 8 Tage. Rosen: 50 g je 100 m², höchstens 5 Anwendungen.
- Welche Wartezeit gilt und welcher Wirkstoff ist enthalten?
- An Obst und Gemüse beträgt die Wartezeit 1 Tag, bei Rosen ist eine Wartezeit ohne Bedeutung. Wirkstoff ist Kaliumhydrogencarbonat (CAS 298-14-6) mit 850 g/kg (85 Gew.-%), als wasserlösliches Pulver (SP). Die Packung enthält 50 g.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 02A948-00
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Armisan® PilzFrei Obst- und GemüseMehltauFrei von W. Neudorff GmbH KG ist ein Pflanzenschutzmittel (Fungizid) als wasserlösliches Pulver mit dem Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat. Der Beutelinhalt wird in Wasser aufgelöst und auf die Pflanzen gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung gegen Echte Mehltaupilze an Gemüse, Obst, Weinrebe, Zierpflanzen, Ziergehölzen und Rosen sowie gegen Schorf an Apfel.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Fungizid) gegen Echte Mehltaupilze sowie Schorf an Apfel
- Für Gemüse (Kürbisgewächse, Melonen, Kohlarten, Wurzel- und Knollengemüse, Tomate, Aubergine, Paprika, Physalis, Hülsengemüse), Erdbeere, Beerenobst, Weinrebe, Apfel, Zierpflanzen, Ziergehölze und Rosen
- Wasserlösliches Pulver: 1 Beutel (10 g) in 2 Liter Wasser; bei 0,3 g je m² (Gemüse, Erdbeere, Zierpflanzen) ausreichend für ca. 33 m² je Beutel bzw. ca. 166 m² je Packung
- Wirkstoff: Kaliumhydrogencarbonat (850 g/kg)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Packungsgröße: 50 g (5 Beutel à 10 g)
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Einen Beutel (10 g) in 2 Liter Wasser auflösen. Ein angesetzter Beutel muss mit einer Anwendung vollständig aufgebraucht werden. Stets frisch angesetzte Spritzbrühe verwenden und nie mehr ansetzen als gebraucht wird.
- Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen, bis zur vollständigen Benetzung, auch die Blattunterseiten behandeln.
- Gurke, Zucchini, Patisson, Garten-Kürbis, Melone, Wassermelone, Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika, Physalis und Hülsengemüse im Freiland und im Gewächshaus: 30 g je 100 m² (0,3 g je m²) in 2 bis 8 Liter Wasser je 100 m² (Garten-Kürbis und Melonen im Gewächshaus in 5 bis 10 Liter, Hülsengemüse im Gewächshaus in 2 bis 10 Liter, dort gegen Echten Mehltau Erysiphe pisi und Sphaerotheca fuliginea), innerhalb BBCH 10 bis 89; höchstens 8 Anwendungen im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Kohlrabi, Weißkohl, Rosenkohl, Blumenkohl und Brokkoli sowie Wurzel- und Knollengemüse im Freiland und im Gewächshaus: 30 g je 100 m² in 2 bis 8 Liter Wasser (im Gewächshaus 2 bis 10 Liter), innerhalb BBCH 10 bis 49; höchstens 8 Anwendungen, bei Wurzel- und Knollengemüse höchstens 6, im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Zierpflanzen im Freiland (ausgenommen Ziergehölze): 30 g je 100 m² in 2 bis 10 Liter Wasser, innerhalb BBCH 10 bis 65; höchstens 8 Anwendungen im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Ziergehölze im Freiland und im Gewächshaus (2 bis 12 Liter Wasser, innerhalb BBCH 10 bis 65) und Rosen im Freiland (4 bis 10 Liter Wasser) und im Gewächshaus (4 bis 15 Liter Wasser, Rosen jeweils innerhalb BBCH 10 bis 93): 50 g je 100 m² (0,5 g je m²); höchstens 5 Anwendungen im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Erdbeere im Freiland und im Gewächshaus: 30 g je 100 m² in 6 bis 10 Liter Wasser, innerhalb BBCH 10 bis 93; höchstens 8 Anwendungen im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Beerenobst (ausgenommen Himbeere und Brombeere) im Freiland und im Gewächshaus innerhalb BBCH 67 bis 85 sowie Himbeere und Brombeere im Freiland und im Gewächshaus innerhalb BBCH 10 bis 89: 40 g je 100 m² (0,4 g je m²) in 5 bis 10 Liter Wasser; höchstens 5 Anwendungen im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Weinrebe im Freiland gegen Echten Mehltau: 50 g je 100 m² in 4 bis 10 Liter Wasser, innerhalb BBCH 15 bis 85; höchstens 5 Anwendungen im Abstand von mindestens 10 Tagen.
- Apfel im Freiland gegen Schorf: 50 g je 100 m² in 2 bis 15 Liter Wasser, innerhalb BBCH 07 bis 89; höchstens 5 Anwendungen im Abstand von mindestens 8 Tagen.
- Reichweite je Beutel (10 g): ca. 33 m² bei 0,3 g je m² (Gemüse, Erdbeere, Zierpflanzen), ca. 25 m² bei 0,4 g je m² (Beerenobst), ca. 20 m² bei 0,5 g je m² (Ziergehölze, Rosen, Weinrebe, Apfel).
- Wartezeit: 1 Tag bei allen Obst- und Gemüsekulturen sowie Weinrebe. Bei Zierpflanzen und Rosen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung.
- Vor der Behandlung größerer Bestände einen Verträglichkeitstest an Einzelpflanzen durchführen.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Entfernen befallener Blätter und Triebe, luftiger Standort und Wahl weniger anfälliger Sorten.
- Staub nicht einatmen. Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages einen Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermeiden. Bei der Ausbringung/Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Produktreste bei der kommunalen Schadstoffsammelstelle entsorgen. Die restentleerte Verpackung gehört in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackung nicht wiederverwenden.
Pflichtangaben
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