Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 00A351-60
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Im Fokus
„Permaclean Express Unkrautfrei AF von SBM Life Science GmbH ist ein anwendungsfertiges Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit dem Wirkstoff Pelargonsäure. Es wird unverdünnt auf Unkräuter und Moose gesprüht. Zugelassen ist die Anwendung auf Wegen und Plätzen, unter Ziergehölzen sowie in Erdbeeren, Beeren-, Kern- und Steinobst.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Moose
- Für Wege und Plätze mit Holzgewächsen und Nichtkulturland ohne Holzgewächse (beides nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde), unter Ziergehölzen sowie in Erdbeeren, Beeren-, Kern- und Steinobst
- Anwendungsfertig: 100 ml je m², ausreichend für ca. 10 m²
- Wirkstoff: Pelargonsäure (30 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: während der Vegetationsperiode (März bis Oktober)
- Packungsgröße: 1 Liter
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Vor Gebrauch kräftig schütteln.
- Unverdünnt 100 ml je m² gleichmäßig auf die Unkräuter spritzen, bis die grünen Pflanzenteile sichtbar benetzt sind. Unkräuter gezielt einsprühen.
- Als Einzelpflanzenbehandlung während der Vegetationsperiode nach dem Auflaufen der Unkräuter und Ungräser; gegen Moose als Teilflächenbehandlung.
- Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein. Nach der Anwendung sollte circa eine Stunde kein Regen eintreten.
- Behandlungen ggf. nach 3–4 Wochen wiederholen; höchstens 8 Behandlungen pro Kultur bzw. Jahr.
- Grüne Teile der Kulturpflanzen (zum Beispiel nicht verholzte Pflanzenteile und Blätter) dürfen weder direkt noch indirekt von der Spritzflüssigkeit getroffen werden. Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände besteht.
- Nicht zur Beseitigung von Unkräutern auf Rasenflächen geeignet.
- Zu Oberflächengewässern mindestens 5 m Abstand einhalten.
- Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
- Auf befestigten Freilandflächen (zum Beispiel Wege, Terrassen, Hofflächen) und auf sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist die Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG).
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Jäten oder eine für Fläche und Unkrautart geeignete mechanische Bearbeitung.
- Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermeiden; behandelte Flächen erst danach wieder betreten.
- Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. Bei der Ausbringung/Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten; geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern. Vor Frost und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
- Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen: Produktreste einer genehmigten Sammelstelle (zum Beispiel Schadstoffsammlung) übergeben und nicht in die Umwelt gelangen lassen. Ungereinigte, entleerte Behälter wie volle handhaben. Nicht mit anderen Abfällen mischen.
Pflichtangaben
Artikel 91 von 139 in dieser Kategorie








