Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 00A107-61
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Im Fokus
„Roundup® Unkrautfrei Total Konzentrat von Evergreen Garden Care Deutschland GmbH ist ein Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit dem Wirkstoff Pelargonsäure. Das Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und auf die Unkräuter gesprüht. Zugelassen ist die Anwendung an Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen zweikeimblättrige Unkräuter
- Für Ziergehölze sowie Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Wege und Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde)
- Konzentrat: 2,3 ml in höchstens 30 ml Wasser je m², ausreichend für ca. 108 m²
- Wirkstoff: Pelargonsäure (565,5 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: ab Frühjahr, bis 10 cm Unkrauthöhe
- Packungsgröße: 250 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Aufwandmenge: 2,3 ml je m² in höchstens 30 ml Wasser je m² (23 ml in 300 ml Wasser für 10 m²).
- Dosierungsbeispiel: Für ca. 1 Liter Spritzbrühe (ausreichend für 33 m²) 76 ml Konzentrat in den Spritzbehälter füllen, den Dosierbecher mit klarem Wasser ausspülen, das Spülwasser in den Spritzbehälter geben und mit Wasser auf 1 Liter auffüllen.
- Gleichmäßig auf Blätter und Stängel sprühen, bis die Flüssigkeit gerade noch nicht abtropft. Bei Ziergehölzen mit Spritzschirm arbeiten. Einzelpflanzenbehandlung möglich.
- Ab Frühjahr anwenden, solange die Unkräuter höchstens 10 cm hoch sind.
- Auf befestigten Freilandflächen (zum Beispiel Wege, Terrassen, Hofflächen) und auf sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist die Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG).
- Je Befall höchstens eine Anwendung; insgesamt höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Jäten oder eine für Fläche und Unkrautart geeignete mechanische Bearbeitung.
- Das Mittel ist nicht selektiv: Alle getroffenen grünen Pflanzenteile werden geschädigt. Pflanzen, die nicht behandelt werden sollen, darunter auch Rasen, nicht besprühen. Bei Ziergehölzen nur rund um den Stamm anwenden, wenn die Gehölze bereits eine feste Rinde ausgebildet haben.
- Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände besteht. Zu Oberflächengewässern mindestens 10 m Abstand einhalten.
- Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. Wiederaustrieb ist möglich.
- Behandelte Flächen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Bei der Ausbringung und Handhabung des Mittels Schutzhandschuhe, Schutzbrille, langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Sprühnebel nicht einatmen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
- Sprühgerät sofort nach Gebrauch dreimal mit Wasser durchspülen und die Waschflüssigkeit nach Antrocknen des Spritzbelages auf der behandelten Fläche ausbringen. Restmengen bereits angesetzter Spritzlösung im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen ausbringen. Unverdünnte Konzentratreste einem Sonderabfallsammler übergeben.
Lagerung und Entsorgung- Kühl, trocken und frostfrei über 8 °C lagern. Stets fest verschlossen im Originalgebinde aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- Altbestände und Reste nicht mit dem Hausmüll, über das WC oder die Kanalisation entsorgen, sondern einem Sonderabfallsammler übergeben.
Pflichtangaben
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