Häufige Fragen
- Gegen welche Schädlinge ist Solabiol Spinnmilben- & Schädlingsfrei zugelassen?
- Laut Zulassung sind es Spinnmilben und saugende Insekten an Zierpflanzen, Blattläuse an Kohl, Salat, Tomate und Kernobst sowie freifressende Schmetterlingsraupen an Kräutern, Kohl und Salaten. An Kirschen sind saugende Insekten genannt. Der Kalifornische Blütenthrips und die Mehlige Apfelblattlaus sind ausdrücklich ausgenommen.
- In welchen Kulturen und Einsatzgebieten darf das Mittel gespritzt werden?
- Im Zierpflanzenbau im Freiland und im Gewächshaus, gegen Spinnmilben auch in Zimmern, Büroräumen und auf Balkonen. Im Gemüsebau im Freiland und im Gewächshaus, bei frischen Kräutern zusätzlich in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten. Im Obstbau nur im Freiland an Kernobst sowie Süßkirsche und Sauerkirsche.
- Welche Menge, wie viele Anwendungen und welche Wartezeit gelten?
- Im Gemüsebau sind 60 ml/m² Mittel und je Befall höchstens 2 Anwendungen vorgesehen, an Zierpflanzen je nach Größe 60, 90 oder 120 ml/m² und höchstens 8 Anwendungen. Wartezeit: 3 Tage im Freiland, im Gewächshaus 7 Tage bei Kräutern und Kopfsalat und 3 Tage bei Tomate, an Zierpflanzen ohne Bedeutung.
- Welche Zulassungsnummer und welche Wirkstoffe nennt die Zulassung?
- Die Zulassungsnummer lautet 024785-78. Wirkstoffe sind Rapsöl mit 8,25 g/l (0,83 % w/w) und Pyrethrine mit 0,05 g/l (0,005 % w/w), die Formulierung ist eine sonstige Flüssigkeit zur unverdünnten Anwendung (AL). Die Packung enthält 500 ml.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 024785-78
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Spinnmilben- & Schädlingsfrei AF von Solabiol (SBM Life Science GmbH) ist ein anwendungsfertiges Pflanzenschutzmittel (Insektizid) mit den Wirkstoffen Rapsöl und Pyrethrinen. Die Sprühflasche wird unverdünnt auf die befallenen Pflanzen gesprüht. Zugelassen ist die Anwendung an Zierpflanzen im Garten, im Gewächshaus und im Haus sowie an frischen Kräutern, Kohl, Kohlrabi, Salaten, Tomaten, Kernobst, Kirschen und Beerenobst.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen Spinnmilben, Blattläuse und weitere saugende Insekten, Weiße Fliegen, Woll-, Schmier- und Schildläuse sowie beißende Insekten wie Raupen, Blattwespen und blattfressende Käfer
- Für Zierpflanzen im Freiland, im Gewächshaus, in Wohn- und Büroräumen und auf Balkonen, für frische Kräuter, Kohl, Kohlrabi, Salate, Tomate (unter Glas), Kernobst, Kirschen und Beerenobst
- Anwendungsfertig: 60 ml je m² (Zierpflanzen bis 50 cm Höhe und Gemüse), ausreichend für ca. 8 m²
- Wirkstoffe: Rapsöl (8,25 g/l), Pyrethrine (0,05 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, laut Hersteller April bis September
- Packungsgröße: 500 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Vor Gebrauch kräftig schütteln. Sprühdüse auf „On“ stellen (drücken und drehen), nach der Anwendung wieder auf „Off“ stellen.
- Alle Pflanzenteile gründlich ober- und unterseits tropfnass einsprühen. Laut Hersteller in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden sprühen.
- Zierpflanzen, Aufwand je m² nach Pflanzengröße: 60 ml (bis 50 cm), 90 ml (50 bis 125 cm) bzw. 120 ml (über 125 cm).
- Zierpflanzen, höchstens 8 Anwendungen pro Jahr: gegen saugende Insekten im Freiland; gegen saugende Insekten (ausgenommen Kalifornischer Blütenthrips), Spinnmilben, Mottenschildläuse, Woll- oder Schmierläuse und Schildläuse im Gewächshaus sowie in Wohn- und Büroräumen und auf Balkonen.
- Zierpflanzen, höchstens 2 Anwendungen pro Jahr: gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler), Blattwespen und blattfressende Käfer (ausgenommen Dickmaulrüssler) im Freiland, im Gewächshaus sowie in Wohn- und Büroräumen und Wintergärten, im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 91.
- Frische Kräuter, 60 ml je m², höchstens 2 Anwendungen, im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 69: gegen saugende Insekten (ausgenommen Kalifornischer Blütenthrips) im Freiland, im Gewächshaus sowie in Wohn- und Büroräumen und Wintergärten; gegen freifressende Schmetterlingsraupen im Freiland (ausgenommen Wickler), im Gewächshaus sowie in Wohn- und Büroräumen und Wintergärten. Wartezeit im Freiland 3 Tage, im Gewächshaus und in Innenräumen 7 Tage.
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Grünkohl und Blumenkohl im Freiland, 60 ml je m², höchstens 2 Anwendungen, im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 49: gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler), Blattwespen und blattfressende Käfer sowie gegen Blattläuse. Kohlrabi im Freiland: gegen Blattläuse, 60 ml je m², höchstens 2 Anwendungen. Wartezeit jeweils 3 Tage.
- Salate im Freiland, 60 ml je m², höchstens 2 Anwendungen, im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 49: gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler) und gegen Blattläuse (ausgenommen Grüne Salatblattlaus/Große Johannisbeerblattlaus), Wartezeit 3 Tage. Kopfsalat im Gewächshaus: gleiche Schadorganismen und Ausnahmen, im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 41, Wartezeit 7 Tage.
- Tomate im Gewächshaus gegen Blattläuse und Spinnmilben: je m² 60 ml (bis 50 cm), 90 ml (50 bis 125 cm) bzw. 120 ml (über 125 cm), höchstens 2 Anwendungen, im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 89, Wartezeit 3 Tage.
- Kernobst im Freiland: gegen Blattläuse (ausgenommen Mehlige Apfelblattlaus) und gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler) 50 ml je m² und je Meter Kronenhöhe; für die Raupen-Anwendung im Entwicklungsstadium BBCH 11 bis 91.
- Süß- und Sauerkirsche im Freiland: gegen saugende Insekten sowie gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler) und Blattwespen 35 ml je m² und je Meter Kronenhöhe, im Entwicklungsstadium BBCH 11 bis 91.
- Himbeere und Brombeere im Freiland gegen Blattläuse; Johannisbeerartiges Beerenobst im Freiland gegen Blattläuse, Blattwespen und freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler): jeweils 100 ml je m², im Entwicklungsstadium BBCH 11 bis 91.
- Obst: höchstens 2 Anwendungen pro Jahr, Wartezeit 3 Tage. Bei Zierpflanzen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung.
- Anwendung jeweils bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
- Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermeiden.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton oder Kopfsteinpflaster ausbringen.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Absammeln der Schädlinge, Rückschnitt befallener Triebe, Abspülen mit einem kräftigen Wasserstrahl oder bei Spinnmilben eine höhere Luftfeuchtigkeit.
- Bei der Handhabung Schutzhandschuhe tragen, bei der Ausbringung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk. Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter an einem kühlen (unter 30 °C), trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren, Behälter dicht geschlossen halten. Vor direkter Sonneneinstrahlung und vor Frost schützen. Von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Für Kinder und Haustiere unerreichbar an einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
- Nicht restentleerte Behälter einer Sammelstelle für Sonderabfälle (zum Beispiel Schadstoffsammlung) übergeben. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.
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