Häufige Fragen
- Gegen welche Krankheiten ist Solabiol Netzschwefel zugelassen?
- Laut Zulassung gegen Echten Mehltau an Erbse, Gurke und Weinrebe, gegen Echte Mehltaupilze an Wurzel- und Knollengemüse und an Zierpflanzen sowie gegen Amerikanischen Mehltau an Stachelbeere. Alle Anwendungsgebiete sind für das Freiland angegeben.
- Wie viel Netzschwefel wird gespritzt und wie oft?
- Im Gemüsebau sind 15 g je 100 m² Mittel in 6 l/100 m² Wasser vorgesehen, an Zierpflanzen je nach Pflanzengröße 25, 37,5 oder 50 g je 100 m². Je Befall sind an Erbse höchstens 3 Anwendungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen erlaubt, an Gurke 6, an Zierpflanzen 15.
- Welche Wartezeit gilt und welche Zulassungsnummer hat das Mittel?
- Die Wartezeit beträgt 1 Tag bei Gurke, 7 Tage bei Erbse, Wurzel- und Knollengemüse und Stachelbeere sowie 28 bzw. 56 Tage bei Weinrebe, an Zierpflanzen ist sie ohne Bedeutung. Zulassungsnummer: 050498-66. Wirkstoff: Schwefel mit 800 g/kg (80,0 Gew.-%).
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 050498-66
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Netzschwefel von Solabiol (SBM Life Science GmbH) ist ein Pflanzenschutzmittel (Fungizid) mit dem Wirkstoff Schwefel. Das wasserdispergierbare Granulat in Portionsbeuteln wird in Wasser aufgelöst und auf die Pflanzen gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung im Freiland gegen Echten Mehltau an Erbse, Gurke, Wurzel- und Knollengemüse, Zierpflanzen und Weinrebe sowie gegen Amerikanischen Stachelbeermehltau an Stachelbeere.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Fungizid) gegen Echten Mehltau und Amerikanischen Stachelbeermehltau
- Für Erbse, Gurke, Wurzel- und Knollengemüse, Zierpflanzen, Stachelbeere und Weinrebe im Freiland
- Wasserdispergierbares Granulat in Portionsbeuteln: 15 g (1 Beutel) in 6 Liter Wasser je 100 m² Gemüse, ausreichend für ca. 500 m²; bei Zierpflanzen bis 50 cm Höhe 25 g in 10 Liter Wasser je 100 m², ausreichend für ca. 300 m²
- Wirkstoff: Schwefel (800 g/kg)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, laut Hersteller März bis September
- Packungsgröße: 75 g (5 x 15 g)
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Erbse (Echter Mehltau): 15 g Mittel in 6 Liter Wasser je 100 m², höchstens 3 Anwendungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen, Wartezeit 7 Tage.
- Gurke (Echter Mehltau): 15 g Mittel in 6 Liter Wasser je 100 m², höchstens 6 Anwendungen, Wartezeit 1 Tag.
- Wurzel- und Knollengemüse (Echte Mehltaupilze): 15 g Mittel in 6 Liter Wasser je 100 m², höchstens 6 Anwendungen, Wartezeit 7 Tage.
- Zierpflanzen (Echte Mehltaupilze): je 100 m² 25 g Mittel in 10 Liter Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm), 37,5 g in 15 Liter Wasser (50 bis 125 cm) bzw. 50 g in 20 Liter Wasser (über 125 cm), höchstens 15 Anwendungen; die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Stachelbeere (Amerikanischer Stachelbeermehltau): je 100 m² 50 g Mittel in 10 Liter Wasser vor dem Austrieb bzw. 40 g in 10 Liter Wasser nach dem Austrieb, höchstens 6 Anwendungen, Wartezeit 7 Tage.
- Weinrebe (Echter Mehltau): je 100 m² nach Entwicklungsstadium der Rebe laut Zulassung bei ES 09 36 g Mittel in höchstens 4 Liter Wasser, bei ES 61 48 g in höchstens 8 Liter, bei ES 71 24 g in höchstens 12 Liter und bei ES 75 32 g in höchstens 16 Liter Wasser, höchstens 8 Anwendungen; Wartezeit Tafeltrauben 28 Tage, Keltertrauben 56 Tage.
- Anwendung jeweils bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Laut Hersteller den Inhalt eines Portionsbeutels in Wasser auflösen und als Spritzanwendung ausbringen.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Entfernen befallener Blätter und Triebe, luftiger Stand der Pflanzen und Gießen nur am Boden.
- Behandelte Flächen und Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Schutzhandschuhe tragen. Bei der Ausbringung und Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur in der verschlossenen Originalverpackung, kühl (unter 40 °C) und trocken an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie für Kinder und Haustiere unzugänglich lagern.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Leere Packung nicht wiederverwenden.
- Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben und nicht in den Ausguss oder die Kanalisation gelangen lassen, sondern in der Originalverpackung bei einer Sammelstelle für Sonderabfälle (zum Beispiel Schadstoffsammlung) abgeben. Restentleerte Packungen der Wertstoffsammlung zuführen.
Pflichtangaben
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