Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 024436-90
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Dr. Stähler Trauermückenfrei Neem ist ein Pflanzenschutzmittel (Insektizid) mit dem Wirkstoff Azadirachtin, Zulassungsinhaber ist die Trifolio-M GmbH, Vertrieb Schopf Hygiene Bitterfeld. Das emulgierbare Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und als Gießlösung auf das Pflanzsubstrat ausgebracht. Gezeigt ist die zugelassene Anwendung gegen Trauermücken an Zierpflanzen im Gewächshaus. Das Set enthält 3 Packungen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen Trauermücken
- Für Zierpflanzen im Gewächshaus
- Konzentrat zum Gießen: 15 ml Mittel in 3 Liter Wasser je m², ausreichend für ca. 6 m²
- Wirkstoff: Azadirachtin (10,6 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome oder Schadorganismen, gegen die Larven
- Packungsgröße: 3 x 30 ml (Set aus 3 Packungen)
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Das Konzentrat mit Wasser verdünnen und das Substrat der befallenen Pflanzen mit der Lösung gießen. Nur so viel Gießlösung ansetzen, wie für die Behandlung benötigt wird.
- Je m² Kulturfläche 15 ml Mittel in 3 Liter Wasser.
- Behandlung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome oder Schadorganismen beginnen; die Anwendung richtet sich gegen die Larven im Substrat. Höchstens 4 Anwendungen pro Jahr im Abstand von 7 bis 14 Tagen.
- Zugelassen für Zierpflanzen im Gewächshaus. Laut Zulassung sind Schäden an Blüten möglich. Vor der Anwendung die Liste der verträglichen Arten und Sorten in der Gebrauchsanleitung beachten.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Gelbtafeln zum Abfangen der erwachsenen Mücken und das Abtrocknenlassen der Substratoberfläche zwischen den Wassergaben.
- Bei der Ausbringung und Handhabung Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose), Handschuhe und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Behälter dicht geschlossen halten. Für Kinder unzugänglich und getrennt von Nahrungs-, Futter- und Genussmitteln aufbewahren.
- Verpackung nach Gebrauch wieder fest verschließen.
- Mittelreste, Anwendungsflüssigkeiten, entleerte Behälter sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer, die Kanalisation oder Hof- und Straßenabläufe gelangen lassen. Reste gemäß den behördlichen Vorschriften entsorgen, zum Beispiel über die kommunale Schadstoffsammlung. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.
Pflichtangaben
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