Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 007825-62
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Protect MaXX Schneckenkorn von PROTECT GARDEN (SBM Life Science GmbH) ist ein Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) mit dem Wirkstoff Metaldehyd. Der anwendungsfertige Köder wird breitflächig zwischen den Kulturpflanzen gestreut. Zugelassen ist die Anwendung im Freiland an Gemüse, Kartoffeln, Erdbeeren, Beerenobst, Weinreben und Zierpflanzen sowie an Zierpflanzen im Gewächshaus.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) gegen Nacktschnecken; an Beerenobst und Erdbeeren auch gegen Garten- und Hain-Schnirkelschnecke und Östliche Heideschnecke
- Für Salat-Arten, Spinat, frische Kräuter, Kohlgemüse, Hülsengemüse, Zuckermais, Beten, Kohlrübe, Kartoffel, Erdbeere, Beerenobst und Weinrebe im Freiland sowie Zierpflanzen im Freiland und Gewächshaus
- Fertigköder zum Streuen: 0,5 g je m² (ca. 30 Körner), ausreichend für ca. 500 m² je 250-g-Packung, zusammen ca. 2.000 m²
- Wirkstoff: Metaldehyd (25 g/kg)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befall, je nach Kultur bis zu dem in der Zulassung festgelegten Entwicklungsstadium (BBCH)
- Packungsgröße: 1 kg (4 x 250 g)
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- 0,5 g je m² (laut Hersteller ca. 30 Körner) breitflächig zwischen den Kulturpflanzen streuen. Nicht in Häufchen auslegen. Laut Hersteller abends streuen, da Schnecken hauptsächlich nachtaktiv sind.
- Anwendung bei Befall, höchstens 5 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr.
- Entwicklungsstadien laut Zulassung: Weinrebe, Beerenobst und Erdbeere bis BBCH 69 (Ende der Blüte); Hülsengemüse, Zuckermais, Beten und Kohlrübe bis BBCH 15 (5. Laubblatt entfaltet); Blumenkohl, Brokkoli, Kopfkohle, Salat-Arten, Spinat und frische Kräuter bis BBCH 41; Kartoffel bis BBCH 97.
- Wartezeit: Kartoffel 7 Tage; bei allen anderen Kulturen durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt.
- Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- Haustiere und Kinder von den behandelten Flächen fernhalten. Verschüttetes Granulat umgehend zusammenkehren und entfernen.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Absammeln der Schnecken in den Abendstunden oder einen Schneckenzaun.
- Bei der Ausbringung/Handhabung Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose), Handschuhe und festes Schuhwerk (zum Beispiel Gummistiefel) tragen. Nach der Arbeit Hände und betroffene Hautstellen gründlich mit Wasser und Seife waschen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Behälter dicht geschlossen im Originalbehälter an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren, an einem Platz, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Vor direkter Sonneneinstrahlung und Frost schützen, Lagertemperatur höchstens 35 °C. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tiernahrung fernhalten.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Das Produkt und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
- Produktreste und Behälter mit Restanhaftungen der Problemabfallentsorgung (zum Beispiel Schadstoffsammlung) zuführen. Restentleerte Faltschachtel der Wiederverwertung zuführen.
Pflichtangaben
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