Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 024645-71
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Im Fokus
„Turboclean Unkrautfrei von SBM Life Science GmbH ist ein Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit dem Wirkstoff Pelargonsäure. Das Emulsionskonzentrat wird mit Wasser verdünnt und gezielt auf Unkräuter gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
- Für Zierpflanzen, Ziergehölze sowie Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Wege und Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde)
- Konzentrat zum Spritzen: 16,6 ml Mittel in 100 ml Wasser je m², ausreichend für ca. 60 m²
- Wirkstoff: Pelargonsäure (186,7 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: ab Frühjahr, nach Vegetationsbeginn
- Packungsgröße: 1 Liter
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Je m² Unkrautfläche 16,6 ml Mittel in 100 ml Wasser mischen und auf die Unkräuter spritzen.
- Ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn anwenden, auf Wegen und Plätzen bei einer Unkrauthöhe bis ca. 10 cm.
- Höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr. Abstand zwischen den Anwendungen unter Zierpflanzen und Ziergehölzen 21 bis 40 Tage, auf Wegen und Plätzen mindestens 3 Wochen.
- Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
- Auf befestigten Freilandflächen (zum Beispiel Wege, Terrassen, Hofflächen) und auf sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist die Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Anwendungsflüssigkeiten, Mittelreste, entleerte Behälter sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen, auch nicht indirekt über Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Jäten oder eine für Fläche und Unkrautart geeignete mechanische Bearbeitung.
- Behandelte Flächen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Bei der Ausbringung/Handhabung Schutzbrille, langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten und trocken lagern. Vor Frost und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Für Kinder unzugänglich an einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist.
- Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen: Nicht restentleerte Behälter einer genehmigten Sammelstelle (zum Beispiel Schadstoffsammlung) übergeben. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.
Pflichtangaben
Artikel 63 von 63 in dieser Kategorie








