Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 024080-61
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Universal-Raupenfrei Lizetan von PROTECT GARDEN (SBM Life Science GmbH) ist ein Pflanzenschutzmittel (Insektizid) mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki. Das flüssige Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und auf die befallenen Pflanzen gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung im Freiland an Kernobst, Steinobst und Ziergehölzen gegen freifressende Schmetterlingsraupen sowie an Kohlgemüse gegen Kohlweißlinge.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Eulenarten) und Kohlweißlings-Arten
- Für Kernobst, Steinobst, Ziergehölze und Kohlgemüse im Freiland
- Konzentrat zum Spritzen: an Kohlgemüse 3 ml in 6 Liter Wasser je 100 m², 9 ml ausreichend für ca. 300 m²; an Ziergehölzen bis 50 cm Höhe 6 ml in 6 Liter Wasser je 100 m², ausreichend für ca. 150 m²
- Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (33,2 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: Frühjahr bis Herbst bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome oder Schadorganismen (an Ziergehölzen nach der Blüte); an Kohlgemüse bei Befallsbeginn
- Packungsgröße: 9 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Die für die zu behandelnde Fläche benötigte Menge Mittel in der angegebenen Wassermenge verdünnen und die befallenen Pflanzen gleichmäßig spritzen. Die ausführliche Gebrauchsanleitung auf der Innenseite der Packung beachten.
- Kernobst und Steinobst im Freiland gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Eulenarten): 5 ml Mittel in 5 Liter Wasser je 100 m² und je Meter Kronenhöhe, höchstens 1 Anwendung pro Jahr, Frühjahr bis Herbst bei Befallsbeginn. Wartezeit: Kernobst 1 Tag, Steinobst 2 Tage.
- Kohlgemüse im Freiland gegen Kohlweißlings-Arten (Raupen): 3 ml Mittel in 6 Liter Wasser je 100 m², höchstens 1 Anwendung pro Jahr, bei Befallsbeginn. Wartezeit: 3 Tage.
- Ziergehölze im Freiland gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Eulenarten): bis 50 cm Pflanzenhöhe 6 ml in 6 Liter Wasser, 50 bis 125 cm 9 ml in 9 Liter Wasser, über 125 cm 12 ml in 12 Liter Wasser je 100 m²; höchstens 1 Anwendung pro Jahr, Frühjahr bis Herbst nach der Blüte bei Befallsbeginn.
- Nicht zusammen mit UV-Stabilisatoren anwenden.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Absammeln der Raupen, Rückschnitt befallener Triebe oder Kulturschutznetze an Kohl.
- Behandelte Flächen und Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Bei der Ausbringung und Handhabung Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose), Handschuhe, Schutzbrille und festes Schuhwerk (zum Beispiel Gummistiefel) tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter an einem kühlen, trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Behälter dicht geschlossen halten. Vor direkter Sonneneinstrahlung und Frost schützen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
- Nicht restentleerte Behälter und Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern einer genehmigten Sondermüllsammelstelle (zum Beispiel Schadstoffsammlung) zuführen. Vollständig entleerte und gereinigte Behälter können einer Verwertung zugeführt werden.
Pflichtangaben
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