Häufige Fragen
- Gegen welche Schädlinge sind die Lizetan Plus Combistäbchen zugelassen?
- Laut Zulassung an Zierpflanzen gegen Blattläuse, Weiße Fliegen und Schildlaus-Arten. Als Einsatzgebiet sind Zimmer, Büroräume und Wintergärten genannt. Die Packung enthält 40 Stück.
- Wie werden die Pflanzenstäbchen angewendet und wie viele pro Topf?
- Die Stäbchen werden gesteckt. Pro Topf sind 1 Stäbchen bei 10 bis 12 cm, 2 bei 13 bis 15 cm, 4 bei 16 bis 18 cm, 6 bei 19 bis 20 cm und 8 bei 21 bis 23 cm Topfgröße vorgesehen. Angewendet wird bei Befallsbeginn, je Befall höchstens 1 Anwendung.
- Welcher Wirkstoff ist enthalten und gilt eine Wartezeit?
- Laut Zulassung (Nr. 008694-00) enthalten die Pflanzenstäbchen (PR) Flupyradifurone mit 18,8 g/kg (1,88 %). Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen abgedeckt bzw. ihre Festsetzung ist ohne Bedeutung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 008694-00
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Lizetan Plus Combistäbchen von PROTECT GARDEN (SBM Life Science GmbH) sind Pflanzenstäbchen mit dem insektiziden Wirkstoff Flupyradifuron und einem NPK-Dünger. Die Stäbchen werden in die Erde des Pflanztopfes gesteckt, anschließend wird gegossen. Zugelassen ist die Anwendung an Zierpflanzen in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen Blattläuse, Weiße Fliegen und Schildlaus-Arten
- Für Zierpflanzen in Töpfen in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten
- Pflanzenstäbchen zum Stecken: je nach Topfdurchmesser 1 bis 8 Stäbchen pro Topf; 40 Stäbchen reichen für ca. 40 Töpfe mit 10 bis 12 cm oder ca. 20 Töpfe mit 13 bis 15 cm Durchmesser
- Wirkstoff: Flupyradifuron (18,8 g/kg); enthält zusätzlich einen NPK-Dünger 7-4-6
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome oder Schadorganismen
- Packungsgröße: 40 Stäbchen à 2 g (80 g)
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Das Stäbchen vollständig in das feuchte Substrat innerhalb der Wurzelzone einstecken und anschließend gründlich wässern.
- Anzahl der Stäbchen je Topf: Topfdurchmesser 10 bis 12 cm 1 Stäbchen, 13 bis 15 cm 2 Stäbchen, 16 bis 18 cm 4 Stäbchen, 19 bis 20 cm 6 Stäbchen, 21 bis 23 cm 8 Stäbchen. Laut Etikett höchstens 2 Stäbchen je Liter Substrat (entsprechend höchstens 4 g je Liter Blumenerde).
- Gegen Blattläuse, Weiße Fliegen und Schildlaus-Arten an Zierpflanzen in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome anwenden. Je Befall höchstens 1 Anwendung, höchstens 1 Anwendung pro Kultur bzw. Jahr.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Absammeln, Abspülen mit einem Wasserstrahl oder Rückschnitt befallener Triebe.
- Laut Hersteller werden die auf dem Etikett genannten Zierpflanzenarten gut vertragen; bei anderen Arten zuerst an einzelnen Pflanzen testen.
- Haustiere fernhalten. Beim Umgang mit dem Mittel Schutzhandschuhe tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
- Die Stäbchen enthalten Düngerbestandteile, die laut Hersteller die Farbe bestimmen; dunkle Sprenkel auf den Stäbchen sind möglich.
Lagerung und Entsorgung- Behälter dicht geschlossen im Originalbehälter an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor direkter Sonneneinstrahlung, Hitze und Frost schützen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Für Kinder und Haustiere unzugänglich und nur für berechtigte Personen zugänglich lagern.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Gebrauchte Packungen nicht wiederverwenden.
- Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben und nicht in die Kanalisation gelangen lassen, sondern in der Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften (zum Beispiel Schadstoffsammlung) abgeben. Restentleerte Packungen der Wertstoffsammlung zuführen.
- Behandelte Topferde nicht kompostieren, sondern über den Hausmüll entsorgen.
Pflichtangaben
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