Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungs- bzw. Registriernummer: EU-0026702-0000-VZ
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Im Fokus
„Die Permanent FruchtfliegenFalle von Neudorff ist eine nachfüllbare Falle mit anwendungsfertigem Lockstoff auf Essigbasis. Als Einsatzbereich nennt der Hersteller die Küche, zum Beispiel bei der Obstschale oder beim Bioabfall. Die Falle wird mit dem Lockstoff befüllt und in der Nähe der Befallsstelle aufgestellt.“
Auf einen Blick- Lockmittel gegen erwachsene Fruchtfliegen (Drosophila melanogaster) (Biozid, Produktart 19 Lockmittel)
- Für Innenräume, zum Beispiel Küche, Obstschale und Bioabfall
- Nachfüllbare Falle mit anwendungsfertigem Lockstoff
- Wirkstoff: Essig (94,75 % w/w)
- Anwendungszeitraum: bei Befall durch Fruchtfliegen
- Packungsgröße: 1 Falle mit Lockstoff
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Vor dem Einfüllen des Lockstoffs die Falle 2 bis 3 Mal schließen und öffnen: Fallenoberteil gemäß den Markierungen auf das Unterteil setzen und nach rechts drehen, zum Öffnen nach links drehen.
- Die Falle vor dem Befüllen auf eine rutschfeste Unterlage stellen, die Lockstoff-Flasche in das Fallenunterteil füllen und die Falle schließen.
- Die Falle in der Nähe der Befallsstelle aufstellen, zum Beispiel in der Küche bei der Obstschale oder beim Bioabfall.
- Die Falle ein- bis zweimal pro Woche mit kreisenden Bewegungen schwenken. Ausflockungen im Lockstoff sind normal.
- Den Lockstoff spätestens nach 4 Wochen austauschen, zum Beispiel mit dem Nachfüllpack Lockstoff für Permanent FruchtfliegenFalle.
- Nicht geeignet gegen Trauermücken (kleine Fliegen auf der Blumenerde).
- Auslaufende Flüssigkeit kann Flecken auf Marmor und empfindlichen Materialien hervorrufen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Immer in der Originalverpackung bei einer Temperatur über 0 °C lagern. Behälter dicht verschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
- Verpackung nach Gebrauch wieder fest verschließen.
- Produkt und Verpackung können mit dem Restmüll oder gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgt werden. Die restentleerte Verpackung gehört in die Wertstoffsammlung. Leere Verpackung nicht wiederverwenden.
Pflichtangaben
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