Häufige Fragen
- Gegen welche Unkräuter ist Finalsan AF UnkrautLos Speed zugelassen?
- Laut Zulassung gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter sowie gegen Moose und Algen. Genannt sind Zierpflanzen und Ziergehölze im Zierpflanzenbau, jeweils im Freiland. Das Mittel ist ein Herbizid.
- Wo darf Finalsan AF UnkrautLos Speed angewendet werden?
- Die Zulassung nennt das Freiland: Nichtkulturland (Wege und Plätze mit Holzgewächsen) und Zierpflanzenbau (Zierpflanzen, Ziergehölze). Anwendungszeitpunkt ist ab Frühjahr, nach Vegetationsbeginn. Auf Wegen und Plätzen (Nichtkulturland) ist die Anwendung laut Auflage NS660-1 nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig.
- Wie viel wird gespritzt und wie oft?
- Laut Zulassung werden 100 ml/m² unverdünnt gespritzt. Je Befall sind höchstens 4 Anwendungen erlaubt, höchstens 8 pro Kultur bzw. Jahr. Bei Zierpflanzen und Ziergehölzen beträgt der Abstand 21 bis 40 Tage.
- Welche Zulassungsnummer und welchen Wirkstoff hat UnkrautLos Speed?
- Die Zulassungsnummer lautet 024646-63. Wirkstoff ist Pelargonsäure (CAS 112-05-0) mit 31,02 g/l (3,1 % w/w), enthalten als Ammoniumsalz. Die Formulierung ist eine Flüssigkeit zur unverdünnten Anwendung (AL). Eine Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 024646-63
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Im Fokus
„Finalsan AF UnkrautLos Speed von W. Neudorff GmbH KG ist ein anwendungsfertiges Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit dem Wirkstoff Pelargonsäure. Es wird mit der Sprühflasche unverdünnt auf Unkräuter, Moose und Algen gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Algen und Moose
- Für Zierpflanzen, Ziergehölze sowie Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Wege und Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde)
- Anwendungsfertig zum Spritzen: 100 ml je m², ausreichend für ca. 10 m²
- Wirkstoff: Pelargonsäure (31,02 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: ab Frühjahr, nach Vegetationsbeginn, bei mindestens 10 °C
- Packungsgröße: 1 Liter
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Vor Gebrauch kräftig schütteln.
- Mit der Sprühflasche unverdünnt 100 ml je m² als Einzelpflanzen- bzw. Teilflächenbehandlung spritzen und die Unkräuter komplett benetzen.
- Ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn anwenden. Laut Hersteller am besten bei einer Unkrautgröße von 5–10 cm. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein, die Mindesttemperatur beträgt 10 °C.
- Je Befall höchstens 4 Anwendungen, laut Zulassung höchstens 8 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr. Abstand zwischen den Anwendungen 21 bis 40 Tage, auf Wegen und Plätzen gegen Unkräuter mindestens 3 Wochen. Laut Hersteller erst erneut spritzen, wenn die Unkräuter wieder 5–10 cm groß sind.
- Schäden an Kulturpflanzen möglich; Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen. Blätter angrenzender Kulturpflanzen nicht benetzen. Holzige Pflanzenteile werden laut Hersteller nicht geschädigt; die Anwendung unter Bäumen und Sträuchern ist möglich.
- Nicht zur Anwendung auf Rasenflächen geeignet, da alle grünen Pflanzenteile geschädigt werden.
- Laut Zulassung zu Oberflächengewässern mindestens 5 m Abstand einhalten.
- In Einzelfällen können auf Steinbelägen sichtbare Rückstände zurückbleiben; die Verträglichkeit vorab an einer unauffälligen Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten. Kontakt mit kupfer- und zinkhaltigen Oberflächen vermeiden; auf Messing können sich Beläge bilden.
- Behandelte Flächen einen Tag lang nicht bearbeiten. Danach kann der Boden laut Hersteller wieder bearbeitet und bepflanzt werden, Neuaussaaten nach 14 Tagen.
- Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
- Auf befestigten Freilandflächen (zum Beispiel Wege, Terrassen, Hofflächen) und auf sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist die Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Jäten oder eine für Fläche und Unkrautart geeignete mechanische Bearbeitung.
- Behandelte Flächen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Bei der Ausbringung/Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor Frost schützen. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern bei der kommunalen Schadstoffsammelstelle entsorgen. Die restentleerte Verpackung gehört in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackung nicht wiederverwenden.
Pflichtangaben
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