Häufige Fragen
- Gegen welche Schadorganismen ist Finalsan AF UnkrautFrei Plus zugelassen?
- Laut Zulassung gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter sowie gegen Algen und Moose. Das anwendungsfertige Herbizid darf im Freiland auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen (Nichtkulturland) sowie bei Zierpflanzen und Ziergehölzen im Zierpflanzenbau angewendet werden. Auf Wegen und Plätzen ist die Anwendung laut Auflage NS660-1 nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig.
- Wie wird Finalsan AF UnkrautFrei Plus angewendet und wie oft?
- Laut Zulassung wird gespritzt, mit 100 ml Mittel je m², ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn. Je Befall und Jahr sind höchstens 2 Anwendungen im Abstand von 30 bis 60 Tagen vorgesehen. Maßgeblich sind Etikett und Gebrauchsanleitung.
- Welche Wirkstoffe enthält Finalsan AF UnkrautFrei Plus und gilt eine Wartezeit?
- Enthalten sind Pelargonsäure (31,02 g/l) als Ammoniumsalz und Maleinsäurehydrazid (4,95 g/l) als Kalium-Salz. Eine Wartezeit ist laut Zulassung ohne Bedeutung. Die Zulassungsnummer lautet 006177-00.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 006177-00
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Im Fokus
„Finalsan AF UnkrautFrei Plus von W. Neudorff GmbH KG ist ein anwendungsfertiges Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit den Wirkstoffen Pelargonsäure und Maleinsäurehydrazid. Es wird mit der Sprühflasche unverdünnt auf Unkräuter, Moose und Algen gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Algen und Moose
- Für Zierpflanzen, Ziergehölze sowie Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Wege und Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde)
- Anwendungsfertig zum Spritzen: 100 ml je m², ausreichend für ca. 7 m²
- Wirkstoffe: Pelargonsäure (31,02 g/l), Maleinsäurehydrazid (4,95 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: ab Frühjahr, nach Vegetationsbeginn, bei mindestens 10 °C
- Packungsgröße: 750 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Vor Gebrauch kräftig schütteln.
- Mit der Sprühflasche unverdünnt 100 ml je m² als Einzelpflanzen- bzw. Teilflächenbehandlung spritzen und die Unkräuter komplett benetzen.
- Ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn anwenden. Laut Hersteller am besten bei einer Unkrautgröße von 5–10 cm. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein, die Mindesttemperatur beträgt 10 °C.
- Höchstens 2 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr im Abstand von 30 bis 60 Tagen. Laut Hersteller erst erneut spritzen, wenn die Unkräuter wieder 5–10 cm groß sind.
- Blätter angrenzender Kulturpflanzen nicht benetzen, da sonst Schäden möglich sind. Holzige Pflanzenteile werden laut Hersteller nicht geschädigt; die Anwendung unter Bäumen und Sträuchern ist möglich.
- Nicht zur Anwendung auf Rasenflächen geeignet, da alle grünen Pflanzenteile geschädigt werden.
- In Einzelfällen können auf Steinbelägen sichtbare Rückstände zurückbleiben; die Verträglichkeit vorab an einer unauffälligen Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten. Kontakt mit kupfer- und zinkhaltigen Oberflächen vermeiden; auf Messing können sich Beläge bilden.
- Behandelte Flächen einen Tag lang nicht bearbeiten. Neupflanzungen sind laut Hersteller nach 2 Tagen, Neuaussaaten nach 14 Tagen möglich.
- Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
- Auf befestigten Freilandflächen (zum Beispiel Wege, Terrassen, Hofflächen) und auf sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist die Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Jäten oder eine für Fläche und Unkrautart geeignete mechanische Bearbeitung.
- Behandelte Flächen erst nach dem Antrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sowie bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor Frost schützen; empfohlene Lagertemperatur laut Sicherheitsdatenblatt 20 °C. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern bei der kommunalen Schadstoffsammelstelle entsorgen. Die restentleerte Verpackung gehört in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackung nicht wiederverwenden.
Pflichtangaben
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