Häufige Fragen
- Gegen welche Schädlinge ist Ferramol Schneckenkorn compact zugelassen?
- Laut Zulassung gegen Nacktschnecken bei Gemüsekulturen, Obstkulturen und Zierpflanzen. Es handelt sich um ein Molluskizid. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- Wo darf Ferramol Schneckenkorn compact angewendet werden?
- Als Kulturen sind Gemüsekulturen, Obstkulturen und Zierpflanzen genannt, angewendet wird im Gemüsebau, im Obstbau und im Zierpflanzenbau, jeweils im Freiland und im Gewächshaus. Maßgeblich sind Etikett und Gebrauchsanleitung.
- Wie wird das Schneckenkorn compact angewendet und wie oft?
- Es werden 2,5 g/m² Mittel gestreut, bei Befallsbeginn bzw. beim Sichtbarwerden der ersten Schadorganismen. Je Befall und pro Kultur bzw. Jahr sind höchstens 4 Anwendungen erlaubt. Bei Zierpflanzen ist eine Wartezeit ohne Bedeutung.
- Welche Zulassungsnummer und welchen Wirkstoff hat Schneckenkorn compact?
- Die Zulassungsnummer lautet 027744-60. Wirkstoff ist Eisen-III-phosphat mit 19,8 g/kg (2 % w/w), die Formulierung ist ein Fertigköder (RB). Bei Gemüse und Obst wird keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 027744-60
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Ferramol® Schneckenkorn compact von W. Neudorff GmbH KG ist ein Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) als streufertiger Köder mit dem Wirkstoff Eisen-III-phosphat. Die kleinen Köderkörner werden gleichmäßig zwischen den Kulturpflanzen ausgestreut. Zugelassen ist die Anwendung gegen Nacktschnecken an Gemüsekulturen, Obstkulturen und Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) gegen Nacktschnecken
- Für Gemüsekulturen, Obstkulturen und Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus
- Streufertiger Köder (Fertigköder): 2,5 g je m², ausreichend für ca. 280 m² je Anwendung
- Wirkstoff: Eisen-III-phosphat (19,8 g/kg)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen (laut Hersteller Februar bis November)
- Packungsgröße: 700 g
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Aufwand: 2,5 g Mittel je m², laut Hersteller entspricht das einem gestrichenen Teelöffel. Die 700 g-Packung reicht damit für ca. 280 m² je Anwendung.
- Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Fraßschäden gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen. Laut Hersteller am besten in den frühen Abendstunden ausstreuen, wenn die Schnecken ihre Unterschlüpfe verlassen. Bei hohem Schneckendruck die Beete direkt nach der Pflanzung abstreuen.
- Breitwürfig im gesamten vom Schneckenfraß bedrohten Beet ausstreuen, bei hohem Befall auch angrenzende Beete, in die sich die Schnecken zurückziehen. Nicht in Häufchen auslegen und nicht nur ringförmig um einzelne Pflanzen streuen.
- Ist der Köder am nächsten Tag ganz oder in Teilbereichen weggefressen, nachstreuen. Höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr.
- Bei trockener Bodenoberfläche die behandelte Fläche einmal kurz wässern. Eine sehr grobkrümelige Bodenoberfläche vor dem Ausstreuen möglichst glätten, damit der Köder nicht in Bodenritzen verschwindet.
- Wartezeit: bei Gemüse- und Obstkulturen durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt; bei Zierpflanzen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung.
- Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Absammeln der Schnecken oder einen Schneckenzaun um das Beet.
- Bei der Ausbringung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter aufbewahren. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Haushaltsmengen können bei der örtlichen Schadstoffsammlung abgegeben werden. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Pflichtangaben
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