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NEUDORFF® Ferramol® Schneckenkorn Extrem regenfest - 1 kg x 2

Neudorff
Art.Nr.: FL-19002
GTIN/EAN: 4005240006757
HAN: 00672-2
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NEUDORFF® Ferramol® Schneckenkorn Extrem regenfest - 1 kg x 2
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Häufige Fragen

Wogegen ist das Ferramol Schneckenkorn zugelassen?
Laut Zulassung gegen Nacktschnecken an Zierpflanzen, Gemüsekulturen und Obstkulturen. Das Mittel gehört zu den Molluskiziden und liegt als Fertigköder (RB) zum Streuen vor.
Wo darf das Ferramol Schneckenkorn angewendet werden?
Zierpflanzen im Zierpflanzenbau, Gemüsekulturen im Gemüsebau und Obstkulturen im Obstbau, jeweils sowohl im Freiland als auch im Gewächshaus. Andere Einsatzgebiete nennt die Zulassung nicht.
Wie viel Ferramol Schneckenkorn wird gestreut, und wie oft?
Laut Zulassung werden 5 g/m² Mittel gestreut, und zwar bei Befallsbeginn bzw. beim Sichtbarwerden der ersten Symptome. Je Kultur bzw. Jahr sind höchstens 4 Anwendungen erlaubt. Bei Zierpflanzen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung.
Welche Zulassungsnummer und welchen Wirkstoff hat das Ferramol Schneckenkorn?
Die Zulassungsnummer lautet 034496-00. Wirkstoff ist Eisen-III-phosphat mit 9,9 g/kg (1 % w/w). Das Set umfasst 2 Packungen mit je 1 kg. Maßgeblich sind Etikett und Gebrauchsanleitung.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Zulassungsnummer: 034496-00


Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG


  • Im Fokus


    „Ferramol® Schneckenkorn von W. Neudorff GmbH KG ist ein Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) als streufertiger Köder mit dem Wirkstoff Eisen-III-phosphat. Die Köderkörner werden gleichmäßig zwischen den Kulturpflanzen ausgestreut. Zugelassen ist die Anwendung gegen Nacktschnecken an Gemüsekulturen, Obstkulturen und Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus. Das Set enthält 2 Packungen.“


    Auf einen Blick

    • Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) gegen Nacktschnecken
    • Für Gemüsekulturen, Obstkulturen und Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus
    • Streufertiger Köder (Fertigköder): 5 g je m², ausreichend für ca. 400 m² je Anwendung
    • Wirkstoff: Eisen-III-phosphat (9,9 g/kg)
    • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
    • Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen (laut Hersteller Februar bis November)
    • Packungsgröße: 2 x 1 kg (Faltschachtel) (Set aus 2 Packungen)


    Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)

    • Aufwand: 5 g Mittel je m², laut Hersteller entspricht das einem leicht gehäuften Teelöffel. Die 1 kg-Packung reicht damit für ca. 200 m² je Anwendung.
    • Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Fraßschäden gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen. Laut Hersteller am besten in den frühen Abendstunden ausstreuen, wenn die Schnecken ihre Unterschlüpfe verlassen. Bei hohem Schneckendruck die Beete direkt nach der Pflanzung abstreuen.
    • Breitwürfig im gesamten vom Schneckenfraß bedrohten Beet ausstreuen, bei hohem Befall auch angrenzende Beete, in die sich die Schnecken zurückziehen. Nicht in Häufchen auslegen und nicht nur ringförmig um einzelne Pflanzen streuen.
    • Ist der Köder am nächsten Tag ganz oder in Teilbereichen weggefressen, nachstreuen. Höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr.
    • Bei trockener Bodenoberfläche die behandelte Fläche einmal kurz wässern. Eine sehr grobkrümelige Bodenoberfläche vor dem Ausstreuen möglichst glätten, damit der Köder nicht in Bodenritzen verschwindet.
    • Wartezeit: bei Gemüse- und Obstkulturen durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt; bei Zierpflanzen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung.
    • Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
    • Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
    • Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Absammeln der Schnecken oder einen Schneckenzaun um das Beet.
    • Bei der Ausbringung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.


    Lagerung und Entsorgung

    • Nur im Originalbehälter aufbewahren. Trocken lagern. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
    • Restmengen, die im Haushalt anfallen, können dem Hausmüll bzw. dem Kompost beigegeben werden. Die restentleerte Verpackung gehört in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.

  • Pflichtangaben


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