Häufige Fragen
- Was enthält der Doppelpack Dr. Stähler Unkraut-Frei und wofür ist er zugelassen?
- Der Artikel enthält 2 Packungen mit je 1 Liter Konzentrat. Laut Zulassung (Nr. 024645-67) wird es gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter eingesetzt, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland sowie an Zierpflanzen und Ziergehölzen, jeweils im Freiland. Auf Wegen und Plätzen ist die Anwendung laut Auflage NS660-1 nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig.
- Welche Aufwandmenge ist angegeben?
- Gespritzt werden 16,6 ml/m² Mittel in 100 ml/m² Wasser, ab Frühjahr nach Vegetationsbeginn. Je Befall und pro Kultur bzw. Jahr sind höchstens 4 Anwendungen vorgesehen; an Zierpflanzen und Ziergehölzen liegen 21 bis 40 Tage zwischen den Anwendungen.
- Welcher Wirkstoff ist enthalten und gilt eine Wartezeit?
- Laut Zulassung enthält das emulgierbare Konzentrat (EC) Pelargonsäure (CAS 112-05-0) mit 186,7 g/l (18,8 % w/w), enthalten als Ammoniumsalz. Eine Wartezeit festzusetzen ist ohne Bedeutung. Genaue Hinweise stehen im Etikett.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 024645-67
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Im Fokus
„Unkraut-Frei von Dr. Stähler ist ein Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit dem Wirkstoff Pelargonsäure. Das emulgierbare Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und gezielt auf die Unkräuter gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen. Das Set enthält 2 Packungen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
- Für Zierpflanzen, Ziergehölze sowie Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Wege und Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde)
- Konzentrat zum Spritzen: 16,6 ml Mittel in 100 ml Wasser je m², ausreichend für ca. 120 m²
- Wirkstoff: Pelargonsäure (186,7 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: ab Frühjahr, nach Vegetationsbeginn (auf Wegen und Plätzen bei Unkrauthöhe bis ca. 10 cm)
- Packungsgröße: 2 x 1 Liter (Set aus 2 Packungen)
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Vor Gebrauch kräftig schütteln.
- Je m² zu behandelnder Fläche 16,6 ml Mittel in 100 ml Wasser mischen. Nur zur Spritzbehandlung, nicht zum Gießen.
- Die Unkräuter mit der Spritzlösung komplett benetzen. Die Unkräuter sollten bei der Behandlung trocken sein; keine Anwendung nach Regenfällen. Laut Hersteller sollte die Mindesttemperatur bei der Behandlung 10 °C betragen.
- Auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen bei einer Unkrauthöhe bis ca. 10 cm anwenden.
- Unter Zierpflanzen und Ziergehölzen höchstens 4 Anwendungen pro Jahr im Abstand von 21 bis 40 Tagen; auf Wegen und Plätzen höchstens 4 Anwendungen pro Jahr im Abstand von mindestens 3 Wochen. Laut Hersteller eine Spritzung erst wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 5–10 cm groß sind.
- Das Mittel ist laut Hersteller ein nicht selektives Kontaktherbizid (Totalherbizid). Erwünschte Pflanzen nicht mit der Spritzlösung treffen.
- Eine Neubepflanzung der behandelten Fläche ist laut Hersteller nach 2 Tagen möglich.
- Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
- Auf befestigten Freilandflächen (zum Beispiel Wege, Terrassen, Hofflächen) und auf sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist die Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Jäten oder eine für Fläche und Unkrautart geeignete mechanische Bearbeitung.
- Behandelte Flächen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten.
- Bei der Ausbringung/Handhabung Schutzbrille, langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Das Sicherheitsdatenblatt nennt zusätzlich Schutzhandschuhe. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern. Vor Frost schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Haushaltsmengen bei der örtlichen Schadstoffsammlung abgeben; Produktreste nicht in Gewässer oder die Kanalisation gelangen lassen.
- Vollständig entleerte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Pflichtangaben
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