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Dr. Stähler UNKRAUTFREI-SPRAY - 750 ml

Schopf Dr. Stähler
Art.Nr.: AU-F2M2-ETNT
GTIN/EAN: 4015574001816
HAN: 5120
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Dr. Stähler UNKRAUTFREI-SPRAY - 750 ml
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Häufige Fragen

Gegen welche Unkräuter ist das Dr. Stähler Unkrautfrei-Spray zugelassen?
Laut Zulassung gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter bei Zierpflanzen und Ziergehölzen im Zierpflanzenbau. Auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen sind zusätzlich Moose und Algen genannt; dort ist die Anwendung laut Auflage NS660-1 nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig.
Wo darf das Unkrautfrei-Spray angewendet werden?
Die Zulassung nennt ausschließlich das Freiland. Im Zierpflanzenbau sind Zierpflanzen und Ziergehölze genannt, der Anwendungszeitpunkt ist ab Frühjahr, nach Vegetationsbeginn. Maßgeblich sind Etikett und Gebrauchsanleitung.
Wie viel Unkrautfrei-Spray wird gespritzt und wie oft?
Laut Zulassung werden 100 ml/m² unverdünnt gespritzt. Je Befall sind höchstens 4 Anwendungen erlaubt, höchstens 8 pro Kultur bzw. Jahr. Bei Zierpflanzen und Ziergehölzen beträgt der Abstand zwischen den Anwendungen 21 bis 40 Tage.
Welche Zulassungsnummer und welchen Wirkstoff hat das Unkrautfrei-Spray?
Die Zulassungsnummer lautet 024646-62. Wirkstoff ist Pelargonsäure (CAS 112-05-0) mit 31,02 g/l (3,1 % w/w), enthalten als Ammoniumsalz. Es handelt sich um eine Flüssigkeit zur unverdünnten Anwendung (AL). Eine Wartezeit ist laut Zulassung ohne Bedeutung.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Zulassungsnummer: 024646-62


Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


  • Im Fokus


    „Das Unkrautfrei-Spray von Dr. Stähler ist ein anwendungsfertiges Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit dem Wirkstoff Pelargonsäure. Es wird unverdünnt mit der Sprühflasche gesprüht. Zugelassen ist die Anwendung gegen Unkräuter unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen und gegen Moose und Algen auf den genannten Wegen und Plätzen.“


    Auf einen Blick

    • Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie gegen Moose und Algen auf Wegen und Plätzen
    • Für Zierpflanzen, Ziergehölze sowie Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Wege und Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde)
    • Anwendungsfertig: 100 ml je m², ausreichend für ca. 7 m²
    • Wirkstoff: Pelargonsäure (31,02 g/l)
    • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
    • Anwendungszeitraum: ab Frühjahr, nach Vegetationsbeginn
    • Packungsgröße: 750 ml


    Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)

    • Vor Gebrauch kräftig schütteln.
    • Unverdünnt 100 ml je m² ausbringen. Unkräuter gezielt und vollständig einsprühen, da nur direkt getroffene Pflanzenteile geschädigt werden. Gegen Unkräuter auf Wegen und Plätzen als Einzelpflanzenbehandlung, gegen Moose und Algen auf Wegen und Plätzen als Teilflächenbehandlung.
    • Die Unkräuter sollten bei der Behandlung trocken sein. Laut Hersteller am besten bei einer Unkrauthöhe von 5–10 cm anwenden.
    • Je Befall höchstens 4 Anwendungen, höchstens 8 Anwendungen pro Jahr; Abstand zwischen den Anwendungen 21 bis 40 Tage, bei Unkräutern auf Wegen und Plätzen mindestens 3 Wochen. Treiben die Unkräuter wieder aus, kann die Behandlung in diesem Rahmen wiederholt werden.
    • Nicht zur Anwendung auf Rasenflächen geeignet, da alle grünen Pflanzenteile geschädigt werden. Die Blätter angrenzender Gartenpflanzen nicht treffen; Schäden an der Kulturpflanze möglich. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen.
    • Kontakt mit Kunstharzplatten sowie kupfer- oder zinkhaltigen Oberflächen vermeiden; auf Messing können sich Beläge bilden. Auf Steinbelägen können sichtbare Rückstände bleiben, daher die Verträglichkeit vorab an unauffälliger Stelle prüfen.
    • Behandelte Flächen einen Tag lang nicht bearbeiten; danach kann der Boden wieder bearbeitet und bepflanzt werden.
    • Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
    • Laut Zulassung zu Oberflächengewässern mindestens 5 m Abstand einhalten.
    • Auf befestigten Freilandflächen (zum Beispiel Wege, Terrassen, Hofflächen) und auf sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist die Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
    • Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Jäten oder eine für Fläche und Unkrautart geeignete mechanische Bearbeitung.
    • Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
    • Bei der Ausbringung/Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Das Sicherheitsdatenblatt nennt bei Bedarf Einmalhandschuhe. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.


    Lagerung und Entsorgung

    • Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor Frost schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
    • Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern bei der kommunalen Schadstoffsammelstelle abgeben. Gegebenenfalls Stadt- oder Kreisverwaltung um Auskunft bitten.
    • Die restentleerte Verpackung gehört in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackung nicht wiederverwenden.


  • Pflichtangaben


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