Häufige Fragen
- Wogegen ist das Compo Schneckenkorn zugelassen?
- Laut Zulassung gegen Nacktschnecken an Gemüsekulturen, frischen Kräutern, Obstkulturen, Zierpflanzen und Kartoffel. Das Mittel gehört zu den Molluskiziden und liegt als Fertigköder (RB) vor.
- Wo darf das Compo Schneckenkorn angewendet werden?
- Gemüse, Kräuter, Obst und Zierpflanzen im Freiland, im Gewächshaus sowie auf Terrassen und Balkonen. Kartoffel im Ackerbau ausschließlich im Freiland.
- Wie viel Compo Schneckenkorn wird gestreut, und wie oft?
- Laut Zulassung werden 5 g/m² Mittel gestreut, bei Befallsbeginn bzw. beim Sichtbarwerden der ersten Symptome. Je Kultur bzw. Jahr sind höchstens 4 Anwendungen erlaubt. Bei Zierpflanzen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung, sonst ist sie durch die Anwendungsbedingungen abgedeckt.
- Welche Zulassungsnummer und welchen Wirkstoff hat das Compo Schneckenkorn?
- Die Zulassungsnummer lautet 027517-61. Wirkstoff ist Eisen-III-phosphat mit 12,5 g/kg (1,25 Gew.-%). Die Packung enthält 550 g, laut Artikelname für 110 m². Maßgeblich sind Etikett und Gebrauchsanleitung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 027517-61
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„COMPO Schneckenkorn von COMPO GmbH ist ein Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) mit dem Wirkstoff Eisen-III-phosphat. Das anwendungsfertige Streugranulat (Köder) wird gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen gestreut. Zugelassen ist die Anwendung gegen Nacktschnecken an Gemüse, frischen Kräutern, Obst, Zierpflanzen und Kartoffeln.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) gegen Nacktschnecken
- Für Gemüse, frische Kräuter, Obst und Zierpflanzen (Freiland, Gewächshaus, Balkon und Terrasse) sowie Kartoffeln im Freiland
- Anwendungsfertiges Streugranulat: 5 g je m², ausreichend für ca. 110 m²
- Wirkstoff: Eisen-III-phosphat (12,5 g/kg)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Packungsgröße: 550 g
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Nacktschnecken 5 g Granulat je m² gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen bzw. über den Bestand streuen. Nicht in Häufchen und nicht ringförmig um die Pflanzen auslegen.
- Zugelassen gegen Nacktschnecken an Gemüsekulturen, frischen Kräutern, Obstkulturen und Zierpflanzen im Freiland, im Gewächshaus sowie auf Balkon und Terrasse und an Kartoffeln im Freiland.
- Höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr; laut Hersteller im Abstand von mindestens 1 Tag.
- Wartezeit: bei Gemüse, frischen Kräutern, Obst und Kartoffeln durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt; bei Zierpflanzen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung.
- Laut Hersteller am besten nachmittags oder abends ausstreuen, da Schnecken überwiegend nachtaktiv sind. Bei hohem Befall auch angrenzende Beete mitbehandeln, in die sich die Schnecken zurückziehen. Ist das Granulat bereits am nächsten Tag weitgehend aufgefressen, nachstreuen. Bodenoberflächen mit tiefen Ritzen vorher glätten.
- Laut Hersteller für Pflanzen in Töpfen je nach Topfdurchmesser 2 bis 14 Körner je Topf (Tabelle auf der Packung), in Balkonkästen 3 bis 4 Körner je Pflanze bzw. je 13 bis 15 cm Kastenlänge.
- Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Mittel und dessen Reste sowie Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Schnecken absammeln oder einen Schneckenzaun aufstellen.
- Bei der Ausbringung und Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Im Originalbehälter dicht verschlossen, kühl und trocken an einem gut belüfteten Ort lagern (laut Sicherheitsdatenblatt 5 bis 30 °C). Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wiederverwenden.
- Produktreste nicht in Oberflächengewässer oder die Kanalisation gelangen lassen. Packungen mit Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien (Schadstoffsammlung) abgeben; leere Verpackungen laut Hersteller der Wertstoffsammlung zuführen.
Pflichtangaben
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