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COMPO Schnecken-frei für 1.800 m² - 4 x 225 g

Compo
Art.Nr.: FL-10074
GTIN/EAN: 4008398106553
HAN: 20655
Bestand:       auf Lager
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COMPO Schnecken-frei für 1.800 m² - 4 x 225 g
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18,51 €
20,57 € pro kg
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Häufige Fragen

Gegen welche Schnecken ist COMPO Schnecken-frei zugelassen?
Laut Zulassung gegen Nacktschnecken, bei Erdbeere und Beerenobst zusätzlich gegen Garten-Schnirkelschnecke, Hain-Schnirkelschnecke und Östliche Heideschnecke. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Wo darf COMPO Schnecken-frei angewendet werden?
Im Freiland an Weinrebe, Beerenobst, Erdbeere, Salat, Spinat, Kräutern, Hülsengemüse, Zuckermais, Kartoffel, Kohlrübe, Roter Bete, Blumenkohl, Kopfkohl und Brokkoli. Bei Zierpflanzen und Schnittblumen sind Freiland und Gewächshaus genannt.
Wie viel COMPO Schnecken-frei wird gestreut und wie oft?
Laut Zulassung werden 0,5 g/m² Mittel gestreut, bei Befall. Je Befall und pro Kultur bzw. Jahr sind höchstens 5 Anwendungen erlaubt. Die Wartezeit beträgt bei Kartoffel 7 Tage, bei Zierpflanzen ist sie ohne Bedeutung.
Welche Zulassungsnummer und welchen Wirkstoff hat COMPO Schnecken-frei?
Die Zulassungsnummer lautet 007825-60. Wirkstoff ist Metaldehyd mit 25 g/kg (2,50 Gew.-%), die Formulierung ist ein Fertigköder (RB). Der Artikel enthält 4 Packungen mit je 225 g und ist laut Artikelname für 1.800 m² ausgelegt.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Zulassungsnummer: 007825-60

Dazu passt
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Dr. Stähler SCHNECKEN-FALLE
Dr. Stähler SCHNECKEN-FALLE
viele Jahre nutzbar Farbe: grün Material: Kunststoff Anwendungszeitraum: Januar – Dezember Packungsgröße: 1 Falle
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Dr. Stähler SCHNECKEN-FALLE

Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG


  • Im Fokus


    „COMPO Schnecken-frei von COMPO GmbH ist ein Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) mit dem Wirkstoff Metaldehyd. Das anwendungsfertige Streugranulat (Köder) wird bei Befall breitflächig zwischen die Kulturpflanzen gestreut. Zugelassen ist die Anwendung gegen Nacktschnecken an Gemüse, Kartoffeln, Kräutern, Obst, Weinreben und Zierpflanzen.“


    Auf einen Blick

    • Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) gegen Nacktschnecken, an Erdbeeren und Beerenobst auch gegen Schnirkelschnecken und die Östliche Heideschnecke
    • Für Gemüse, Kartoffeln, frische Kräuter, Erdbeeren, Beerenobst und Weinreben im Freiland sowie Zierpflanzen und Schnittblumen im Freiland und Gewächshaus
    • Anwendungsfertiges Streugranulat: 0,5 g je m², ausreichend für ca. 1.800 m²
    • Wirkstoff: Metaldehyd (25 g/kg)
    • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
    • Anwendungszeitraum: bei Befall
    • Packungsgröße: 900 g (4 Beutel à 225 g)


    Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)

    • Bei Befall 0,5 g Granulat je m² (laut Hersteller ca. 33 Körner je m²) gleichmäßig und breitflächig zwischen die Kulturpflanzen streuen, nicht in Häufchen auslegen. Laut Hersteller am besten abends ausstreuen, da Schnecken überwiegend nachtaktiv sind. Die Dosierhilfe auf der Packung erleichtert das Abmessen.
    • Zugelassen gegen Nacktschnecken an Blumenkohl, Kopfkohlen (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli, Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Spinat, Salat-Arten, Hülsengemüse, Zuckermais, frischen Kräutern, Kartoffeln und Weinreben im Freiland sowie an Zierpflanzen und Schnittblumen im Freiland und im Gewächshaus.
    • An Erdbeeren und Beerenobst im Freiland zugelassen gegen Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis) und Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia).
    • Höchstens 5 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr; laut Hersteller im Abstand von mindestens 5 Tagen.
    • Wartezeit: Kartoffeln 7 Tage; bei Gemüse, Kräutern, Erdbeeren, Beerenobst und Weinreben durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt. Bei Zierpflanzen und Schnittblumen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung.
    • Anwendung laut Zulassung bis zu folgenden Entwicklungsstadien: Weinreben, Erdbeeren und Beerenobst bis BBCH 69 (Ende der Blüte); Kartoffeln bis BBCH 97; Beten, Kohlrübe, Hülsengemüse und Zuckermais bis BBCH 15; Blumenkohl, Brokkoli, Kopfkohl, Salat-Arten, Spinat und frische Kräuter bis BBCH 41; Zierpflanzen und Schnittblumen bis BBCH 99.
    • Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
    • Haustiere und Kinder von den behandelten Flächen fernhalten. Bei versehentlicher Aufnahme durch Haustiere laut Hersteller umgehend einen Tierarzt aufsuchen und die Verpackung vorzeigen.
    • Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
    • Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Schnecken absammeln oder einen Schneckenzaun aufstellen.
    • Bei der Ausbringung und Handhabung festes Schuhwerk (zum Beispiel Gummistiefel), Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.


    Lagerung und Entsorgung

    • Im Originalbehälter dicht verschlossen, kühl und trocken an einem gut belüfteten Ort lagern (laut Sicherheitsdatenblatt 5 bis 30 °C). Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
    • Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wiederverwenden.
    • Produktreste nicht in Oberflächengewässer oder die Kanalisation gelangen lassen. Packungen mit Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien (Schadstoffsammlung) abgeben; leere Verpackungen laut Hersteller der Wertstoffsammlung zuführen.

  • Pflichtangaben


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