Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 008628-61
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„COMPO Blattlaus-frei Nativert® von COMPO GmbH ist ein Pflanzenschutzmittel (Insektizid) mit dem Wirkstoff Rapsöl. Das Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und auf die befallenen Pflanzen gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung an Zierpflanzen, Gemüse, frischen Kräutern und Obst, je nach Kultur im Freiland, auf Balkon und Terrasse, im Gewächshaus und in Wohnräumen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen Blattläuse, Spinnmilben, Weiße Fliegen, Schildläuse, Thripse, Zikaden und Blattsauger
- Für Zierpflanzen, Rosen, Buchsbaum, Gemüse, frische Kräuter und Kohl sowie Kern-, Stein- und Beerenobst auf Terrassen und Balkonen
- Konzentrat zum Spritzen: 1,8 ml je m² bei Pflanzen bis 50 cm Höhe, ausreichend für ca. 277 m²
- Wirkstoff: Rapsöl (848,24 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen; laut Hersteller ganzjährig ab Entwicklung der ersten Blätter
- Packungsgröße: 500 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Vor Gebrauch gut schütteln. Laut Hersteller den Spritzbehälter mit zwei Dritteln der benötigten Wassermenge füllen, das Mittel unter gründlichem Rühren zugeben und mit dem restlichen Wasser auffüllen. Spritzbrühe am Tag der Herstellung verwenden und nicht mehr ansetzen als benötigt. Laut Hersteller 18 ml Mittel in 1 Liter Wasser mischen; nach den Aufwandmengen der Zulassung reicht 1 Liter dieser Spritzbrühe bei einer Pflanzengröße bis 50 cm für ca. 10 m², von 50 bis 125 cm für ca. 6 m² und über 125 cm für ca. 5 m².
- Kontaktmittel, die Schädlinge müssen direkt getroffen werden: beim Auftreten der ersten Schädlinge die Pflanzen von allen Seiten, auch auf den Blattunterseiten, vollständig benetzen. Die angegebene Spritzbrühemenge je m² nicht überschreiten.
- Zierpflanzen und Rosen (ausgenommen Ziergehölze) im Freiland, auf Terrassen und Balkonen, im Gewächshaus sowie in Zimmern und Wintergärten gegen Blattläuse, Schildlaus-Arten, Spinnmilben, Weiße Fliegen und Zikaden, im Freiland und auf Terrassen und Balkonen auch gegen Thripse (ausgenommen Kalifornischer Blütenthrips); Buchsbaum im Freiland und auf Terrassen und Balkonen gegen Blattsauger: je m² 1,8 ml Mittel in höchstens 100 ml Wasser, 2,7 ml in höchstens 150 ml bzw. 3,6 ml in höchstens 200 ml Wasser, je nach Pflanzengröße (bis 50 cm, 50 bis 125 cm, über 125 cm). Zierpflanzen und Rosen im Entwicklungsstadium BBCH 10 bis 91 behandeln.
- Gemüsekulturen im Freiland und im Gewächshaus gegen Blattläuse, Spinnmilben und Weiße Fliegen: je m² 1,8 ml, 2,7 ml bzw. 3,6 ml Mittel in höchstens 100, 150 bzw. 200 ml Wasser je nach Pflanzengröße (bis 50 cm, 50 bis 125 cm, über 125 cm); frische Kräuter im Freiland und im Gewächshaus: 1,8 ml in höchstens 100 ml Wasser je m²; Kohlgemüse im Freiland gegen Mehlige Kohlblattlaus: 2,7 ml in höchstens 150 ml Wasser je m² (festgesetzt für eine Pflanzengröße bis 50 cm).
- Kern- und Steinobst auf Terrassen und Balkonen gegen Spinnmilben, Blattläuse und Schildlaus-Arten sowie Apfel und Birne auf Terrassen und Balkonen gegen Blattsauger: 1,35 ml Mittel in höchstens 75 ml Wasser je m² und je m Kronenhöhe. Beerenobst (ausgenommen Erdbeere) auf Terrassen und Balkonen gegen Blattläuse und Schildlaus-Arten: je m² 1,8 ml, 2,7 ml bzw. 3,6 ml Mittel in höchstens 100, 150 bzw. 200 ml Wasser je nach Pflanzengröße.
- Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome anwenden; höchstens 3 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr, laut Hersteller im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Wartezeit: bei Gemüse, frischen Kräutern und Obst durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt; bei Zierpflanzen, Rosen und Buchsbaum ohne Bedeutung.
- Laut Hersteller vor einer Behandlung größerer Bestände eine Probespritzung an Einzelpflanzen vornehmen. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten; nicht bei direkter Sonne oder hoher Regenwahrscheinlichkeit anwenden. Empfindliche Oberflächen (zum Beispiel Möbel, Böden) vor dem Sprühnebel schützen.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen; Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen und indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel befallene Triebe und Blätter entfernen, Blattläuse mit einem Wasserstrahl abspülen oder Gelbtafeln gegen Weiße Fliegen aufhängen.
- Bei der Ausbringung und Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Behandelte Flächen erst nach dem Abtrocknen des Belages wieder betreten. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Kühl und trocken, aber frostfrei nur in der verschlossenen Originalverpackung lagern (laut Sicherheitsdatenblatt an einem gut belüfteten Ort, 5 bis 30 °C). Von Nahrungs- und Futtermitteln getrennt halten. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wiederverwenden.
- Produktreste nicht in Oberflächengewässer oder die Kanalisation gelangen lassen. Packungen mit Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien (Schadstoffsammlung) abgeben; leere Verpackungen laut Hersteller der Wertstoffsammlung zuführen.
Pflichtangaben
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