Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 008629-64
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„COMPO Blattlaus-frei Nativert® AF von COMPO GmbH ist ein anwendungsfertiges Pflanzenschutzmittel (Insektizid) mit dem Wirkstoff Rapsöl. Es wird aus der Sprühflasche direkt auf die befallenen Pflanzen gesprüht. Zugelassen ist die Anwendung an Zierpflanzen, Gemüse, frischen Kräutern und Obst, je nach Kultur im Freiland, auf Balkon und Terrasse, im Gewächshaus und in Wohnräumen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen Blattläuse, Spinnmilben, Weiße Fliegen, Schildläuse, Thripse, Zikaden und Blattsauger
- Für Zierpflanzen, Rosen, Buchsbaum, Gemüse, frische Kräuter, Kohl, Kern-, Stein- und Beerenobst (je nach Kultur Freiland, Balkon und Terrasse, Gewächshaus, Wohnräume)
- Anwendungsfertige Sprühflasche: 100 ml je m² bei Pflanzen bis 50 cm Höhe, ausreichend für ca. 7 m²
- Wirkstoff: Rapsöl (15,27 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen; laut Hersteller ganzjährig ab Entwicklung der ersten Blätter
- Packungsgröße: 750 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Anwendungsfertig, kein Mischen oder Dosieren. Kontaktmittel, die Schädlinge müssen direkt getroffen werden: beim Auftreten der ersten Schädlinge die Pflanzen von allen Seiten, auch auf den Blattunterseiten, bis zur sichtbaren Benetzung einsprühen. Die angegebene Menge je m² nicht überschreiten.
- Zierpflanzen und Rosen im Freiland, auf Terrassen und Balkonen, im Gewächshaus sowie in Zimmern und Wintergärten gegen Blattläuse, Schildlaus-Arten, Spinnmilben, Weiße Fliegen und Zikaden, im Freiland und auf Terrassen und Balkonen auch gegen Thripse (ausgenommen Kalifornischer Blütenthrips); Buchsbaum im Freiland und auf Terrassen und Balkonen gegen Blattsauger: je m² 100 ml, 150 ml bzw. 200 ml anwendungsfertiges Mittel je nach Pflanzengröße (bis 50 cm, 50 bis 125 cm, über 125 cm), im Entwicklungsstadium BBCH 10 bis 91.
- Gemüsekulturen im Freiland und im Gewächshaus gegen Blattläuse, Spinnmilben und Weiße Fliegen: je m² 100 ml, 150 ml bzw. 200 ml je nach Pflanzengröße (bis 50 cm, 50 bis 125 cm, über 125 cm); frische Kräuter im Freiland und im Gewächshaus: 100 ml je m²; Kohlgemüse im Freiland gegen Mehlige Kohlblattlaus: 150 ml je m² (festgesetzt für eine Pflanzengröße bis 50 cm).
- Kern- und Steinobst im Freiland sowie auf Terrassen und Balkonen gegen Spinnmilben, Blattläuse und Schildlaus-Arten, Apfel und Birne gegen Blattsauger: 75 ml je m² und je m Kronenhöhe. Beerenobst (ausgenommen Erdbeere) im Freiland sowie auf Terrassen und Balkonen gegen Blattläuse und Schildlaus-Arten: 100 ml, 150 ml bzw. 200 ml je m² je nach Pflanzengröße.
- Höchstens 3 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr, laut Hersteller im Abstand von mindestens 7 Tagen. Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome anwenden.
- Wartezeit: bei Gemüse, frischen Kräutern und Obst durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt; bei Zierpflanzen, Rosen und Buchsbaum ohne Bedeutung.
- Laut Hersteller vor einer Behandlung größerer Bestände eine Probespritzung an Einzelpflanzen vornehmen. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten; nicht bei direkter Sonne oder hoher Regenwahrscheinlichkeit anwenden. Empfindliche Oberflächen (zum Beispiel Möbel, Böden) vor dem Sprühnebel schützen.
- Kern- und Steinobst, Apfel und Birne im Freiland: Auf Flächen in der Nachbarschaft von Oberflächengewässern (ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Gewässer) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen; Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen und indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel befallene Triebe und Blätter entfernen, Blattläuse mit einem Wasserstrahl abspülen oder Gelbtafeln gegen Weiße Fliegen aufhängen.
- Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel; bei der Ausbringung und Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Behandelte Flächen erst nach dem Abtrocknen des Belages wieder betreten. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Kühl und trocken, aber frostfrei nur in der verschlossenen Originalverpackung lagern (laut Sicherheitsdatenblatt an einem gut belüfteten Ort, 5 bis 30 °C). Von Nahrungs- und Futtermitteln getrennt halten. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wiederverwenden.
- Produktreste nicht in Oberflächengewässer oder die Kanalisation gelangen lassen. Packungen mit Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien (Schadstoffsammlung) abgeben; leere Verpackungen laut Hersteller der Wertstoffsammlung zuführen.
Pflichtangaben
Artikel 49 von 324 in dieser Kategorie








