Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungs- bzw. Registriernummer: N-114004
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Im Fokus
„Der Ratten & Mäuse Blocker von Protect Home (SBM Life Science) ist ein anwendungsfertiges Pulver zum Fernhalten von Ratten und Mäusen. Als Einsatzbereiche nennt der Hersteller Gebäude und ihr Umfeld, zum Beispiel Dachboden, Garage, Keller, Gartenhütte und Kompost. Die Anwendung erfolgt durch Ausstreuen.“
Auf einen Blick- Fernhaltemittel gegen Ratten und Mäuse (Biozid, Produktart 19 Repellent)
- Für Gebäude und ihr Umfeld, zum Beispiel Dachboden, Garage, Keller, Gartenhütte und Kompost
- Anwendungsfertiges Pulver zum Ausstreuen, in 3 Beuteln à 100 g
- Wirkstoffe: Margosa-Extrakt (5 g/kg), Geraniol (0,2 g/kg)
- Anwendungszeitraum: ganzjährig
- Packungsgröße: 300 g
Anwendung (Angaben des Herstellers)- Vor der Anwendung Ausmaß und Art des Befalls feststellen.
- Den Beutel an einer Ecke mit einer Schere einschneiden und das Pulver in den Bereichen ausstreuen, in denen Nagetiere vermutet werden.
- Flächenbehandlung: etwa 20 g pro m² (ein Fünftel eines Beutels) auf die zu schützende Fläche streuen.
- Barriere: Pulver vor Öffnungen und Zugängen ausstreuen, durch die Nager in Gebäude gelangen können, zum Beispiel Kellerfenster, Heizungsloch oder Mauerritzen.
- Die Anwendung nach etwa 2 Monaten oder bei Bedarf wiederholen.
- Nicht direkt auf oder an Tieren anwenden. Nicht in Gewässer, Kanalisation oder Wasserabläufe gelangen lassen. In Innenräumen während der Anwendung durchgehend und danach über den Anwendungszeitraum regelmäßig lüften.
- Bei der Anwendung Handschuhe tragen und danach die Hände waschen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Im Originalbehälter aufrecht an einem kühlen, trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln lagern und für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
- Verpackung nach Gebrauch wieder fest verschließen.
- Inhalt/Behälter nach den örtlichen und nationalen Vorschriften einer genehmigten Sammelstelle zuführen. Nicht in die Umwelt oder das Abwassersystem gelangen lassen. Leere Behälter nicht wiederverwenden.
Pflichtangaben
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