Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungs- bzw. Registriernummer: N-100222
Gefahrenhinweise (H-Sätze): H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
VIDEO - Beratung - rechtlich vorgeschrieben
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„Der Fliegen-Ex Köder von Dr. Stähler ist ein gebrauchsfertiger Fraßköder gegen Stubenfliegen für den Innenbereich. Das Ködergranulat in der Köderschale enthält den insektiziden Wirkstoff Acetamiprid und Käse als Lockstoff, dazu Zucker, einen Sexuallockstoff der Fliegen (cis-Tricos-9-en) und einen Bitterstoff. Der Köder wird in der Nähe von Fenstern aufgestellt oder mit der Klebefläche angebracht.“
Auf einen Blick- Fraßköder gegen Stubenfliegen (Biozid, Produktart 18 Insektizid)
- Für Innenräume, in der Nähe von Fenstern und Licht
- Gebrauchsfertiges Ködergranulat in einer Köderschale, mit Klebefläche auf der Rückseite
- Wirkstoff: Acetamiprid (5 g/kg), Lockstoff Käse (10 g/kg)
- Anwendungszeitraum: April bis September
- Packungsgröße: 1 Köder
Anwendung (Angaben des Herstellers)- Den Aluminiumbeutel öffnen und den gebrauchsfertigen Köder entnehmen.
- Den Köder dort aufstellen, wo sich die meisten Fliegen aufhalten, vorzugsweise in der Nähe von Licht und Fenstern. Mit dem Aufkleber auf der Rückseite lässt er sich waagrecht oder senkrecht anbringen.
- Nur im Innenbereich verwenden. Ein Köder ist für etwa 5 m² vorgesehen; je nach Raumgröße ein oder zwei Köder verwenden.
- Den Köder außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufstellen und von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
- Nach dem Umgang mit dem Köder Hände und berührte Haut waschen.
- Produkt und Verpackung nicht in Abflüsse oder Gewässer gelangen lassen.
Lagerung und Entsorgung- In dicht verschlossener Originalverpackung an einem kühlen, gut belüfteten und trockenen Ort lagern. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Verpackung nach Gebrauch wieder fest verschließen.
- Inhalt/Behälter gemäß den nationalen Vorschriften der Abfallentsorgung zuführen. Reste und nicht entleerte Verpackungen sind gefährlicher Abfall und gehören zu einer Sammelstelle für Sonderabfälle.
Pflichtangaben
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