Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 00A106-00
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Im Fokus
„Roundup® Unkrautfrei Express Fertigmischung von Evergreen Garden Care Deutschland GmbH ist ein anwendungsfertiges Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit dem Wirkstoff Pelargonsäure zum Befüllen einer Gartenspritze. Es wird unverdünnt auf die Unkräuter gesprüht. Zugelassen ist die Anwendung an Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen einkeimblättrige und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- Für Ziergehölze sowie Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Wege und Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde)
- Anwendungsfertig: 30 ml je m², ausreichend für ca. 83 m²
- Wirkstoff: Pelargonsäure (43,06 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: ab Frühjahr, bis 10 cm Unkrauthöhe
- Packungsgröße: 2,5 Liter
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Vor der Anwendung schütteln. Den kindersicheren Drehverschluss durch gleichzeitiges Herunterdrücken und Drehen in Pfeilrichtung öffnen. Die benötigte Anwendungsmenge in eine saubere, leere Gartenspritze füllen und die Gartenspritze nach Herstellerangaben verwenden.
- Unverdünnt 30 ml je m² spritzen, bei Ziergehölzen unter bzw. zwischen den Kulturpflanzen. Einzelpflanzenbehandlung möglich.
- Ab Frühjahr anwenden, solange die Unkräuter höchstens 10 cm hoch sind.
- Auf befestigten Freilandflächen (zum Beispiel Wege, Terrassen, Hofflächen) und auf sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist die Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG).
- Je Befall höchstens eine Anwendung; insgesamt höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Jäten oder eine für Fläche und Unkrautart geeignete mechanische Bearbeitung.
- Grüne Teile der Kulturpflanzen dürfen weder direkt noch indirekt von der Spritzflüssigkeit getroffen werden, sonst sind Schäden an der Kulturpflanze möglich. Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände oder Oberflächengewässer besteht.
- Nicht zur Anwendung im Rasen geeignet. Nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton oder Kopfsteinpflaster ausbringen.
- Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. Wiederaustrieb ist möglich.
- Behandelte Flächen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Bei der Ausbringung/Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
- Restmengen bereits angesetzter Spritzlösung im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen ausbringen. Sprühgerät nach Gebrauch dreimal mit Wasser durchspülen und die Waschflüssigkeit nach Antrocknen des Spritzbelages auf der behandelten Fläche ausbringen.
Lagerung und Entsorgung- Kühl, trocken und frostfrei über 8 °C lagern. Stets fest verschlossen im Originalgebinde aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
- Altbestände und Reste nicht mit dem Hausmüll, über das WC oder die Kanalisation entsorgen, sondern einem Sonderabfallsammler übergeben.
Pflichtangaben
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