Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 006193-67
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Im Fokus
„Permaclean Duo Unkraut & Wurzel-Ex von SBM Life Science GmbH ist ein Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit den Wirkstoffen Pelargonsäure und Maleinsäurehydrazid. Das Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und gezielt auf Unkräuter, Moose und Algen gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Algen und Moose
- Für Zierpflanzen, Ziergehölze sowie Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Wege und Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde)
- Konzentrat: 16,7 ml in 100 ml Wasser je m², ausreichend für ca. 59 m² Fläche
- Wirkstoffe: Pelargonsäure (186,7 g/l), Maleinsäurehydrazid (30 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: nach Vegetationsbeginn, bei mindestens 10 °C
- Packungsgröße: 1.000 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Vor Gebrauch die Flasche kräftig schütteln.
- Je m² zu behandelnder Fläche 16,7 ml Mittel in 100 ml Wasser mischen.
- Als Einzelpflanzen- bzw. Teilflächenbehandlung spritzen und die Unkräuter mit der Spritzlösung komplett benetzen.
- Laut Hersteller am besten bei Unkräutern mit einer Größe von ca. 5–10 cm anwenden. Die Unkräuter sollten trocken sein, die Mindesttemperatur beträgt 10 °C.
- Höchstens 2 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr im Abstand von 30 bis 60 Tagen.
- Stets frisch angesetzte Spritzbrühe verwenden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als gebraucht wird.
- Keine Anwendung auf Rasenflächen, da alle grünen Pflanzenteile geschädigt werden. Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände oder Oberflächengewässer besteht. Nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton oder Kopfsteinpflaster ausbringen.
- Keine Anwendung auf Kunstharzplatten. Kontakt mit kupfer- und zinkhaltigen Oberflächen vermeiden; auf Messing können sich Beläge bilden.
- Eine Neubepflanzung der behandelten Fläche ist nach 2 Tagen möglich, Neusaaten 14 Tage nach der Spritzung.
- Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
- Auf befestigten Freilandflächen (zum Beispiel Wege, Terrassen, Hofflächen) und auf sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist die Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG).
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Jäten oder eine für Fläche und Unkrautart geeignete mechanische Bearbeitung.
- Behandelte Flächen erst nach dem Antrocknen des Sprühbelages wieder betreten.
- Bei der Ausbringung bzw. Handhabung des Mittels sowie bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen Arbeitskleidung, mindestens langärmeliges Hemd, lange Hose und Schutzhandschuhe tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Behälter dicht geschlossen im Originalbehälter an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor direkter Sonneneinstrahlung und vor Frost schützen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tiernahrung fernhalten. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
- Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in der Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften (zum Beispiel Schadstoffsammlung) abgeben. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.
Pflichtangaben
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