Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Produktbeschreibung
„Die Kombination aus 4 Wirkstoffen vernichtet schwer bekämpfbare Unkräuter im Rasen bis in die Wurzel.
Das nicht bienengefährliche Produkt wirkt zuverlässig über Blatt und Wurzel.
Es vernichtet u.a Gundermann, Ehrenpreis, Braunelle, Löwenzahn und Kleearten. Die neue Packungsgröße ist ideal für Besitzer kleinerer Rasenflächen.“- geeignet zum Spritzen und Gießen
- schont die Rasengräser
- Anwendungszeitraum: Frühjahr bis Herbst
- Packungsgröße: 110 ml für ca. 110 m²
Pflichtangaben
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COMPO Rasenunkraut-Vernichter Perfekt für 110 m² - 110 ml