Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 007626-61
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Curamat Rosen-Pilzfrei von PROTECT GARDEN (SBM Life Science GmbH) ist ein Pflanzenschutzmittel (Fungizid) mit dem Wirkstoff Tebuconazol. Das Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und auf die Pflanzen gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung an Rosen und Zierpflanzen im Freiland, im Gewächshaus sowie in Zimmern, Büroräumen, auf Terrassen und Balkonen und an Buchsbaum im Freiland.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Fungizid) gegen Echten Mehltau, Rost und Sternrußtau an Rosen, Echte Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen sowie Cylindrocladium an Buchsbaum
- Für Rosen und Zierpflanzen (Freiland, Gewächshaus, Zimmer, Büroräume, Terrassen und Balkone; Sternrußtau nur Rosen im Freiland) sowie Buchsbaum im Freiland
- Konzentrat zum Spritzen: Rosen 6 ml Mittel in 1 Liter Wasser je 10 m² (ausreichend für ca. 166 m²), Zierpflanzen und Buchsbaum 4 ml Mittel in 1 Liter Wasser je 10 m² (ausreichend für ca. 250 m²)
- Wirkstoff: Tebuconazol (25 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, an Rosen im Freiland ab BBCH 31; an Buchsbaum bei Infektionsgefahr
- Packungsgröße: 100 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Laut Hersteller die benötigte Menge mit der Dosierkammer der Flasche abmessen, in die angegebene Wassermenge geben und die Pflanzen gleichmäßig spritzen.
- Rosen gegen Echten Mehltau und Rost (Freiland, Gewächshaus, Zimmer, Büroräume, Terrassen und Balkone) sowie gegen Sternrußtau (nur Freiland): bis 50 cm Pflanzengröße 6 ml Mittel in 1 Liter Wasser je 10 m², über 50 cm 6 ml Mittel in 1,5 Liter Wasser je 10 m². Im Freiland ab BBCH 31 anwenden.
- Zierpflanzen (ausgenommen Rosen) gegen Echte Mehltaupilze und Rostpilze (Freiland, Gewächshaus, Zimmer, Büroräume, Terrassen und Balkone): 4 ml Mittel in 1 Liter Wasser je 10 m², zugelassen nur für Pflanzen bis 50 cm Pflanzengröße.
- Buchsbaum im Freiland gegen Cylindrocladium (Triebsterben): bei Infektionsgefahr 4 ml Mittel in 1 Liter Wasser je 10 m², zugelassen nur für Pflanzen bis 50 cm Pflanzengröße.
- Je Befall und Jahr höchstens 4 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen. Die Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen begrenzt; gegebenenfalls im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten. Bei Rosen im Freiland ist zu Oberflächengewässern ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Entfernen und Entsorgen befallener Blätter und Triebe, Rückschnitt und ein luftiger Standort.
- Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten sowie Raubmilben und Spinnen eingestuft.
- Behandelte Flächen und Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Bei der Ausbringung und Handhabung Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose), Handschuhe und festes Schuhwerk (zum Beispiel Gummistiefel) tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort aufbewahren, an einem Platz, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Vor direkter Sonneneinstrahlung und Frost schützen. Von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
- Produktreste und nicht restentleerte Behälter nicht dem Hausmüll beigeben, sondern einer Sondermüll- bzw. Schadstoffsammelstelle zuführen. Vollständig entleerte und gereinigte Behälter können einer Verwertung zugeführt werden.
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