Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungs- bzw. Registriernummer: N-111788
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Im Fokus
„Schnecken Stopp von Dr. Stähler ist ein anwendungsfertiges Fernhaltegranulat aus getränktem Maisspindelgranulat. Als Einsatzbereiche nennt der Hersteller Terrassen, Wege und befestigte Flächen rund um das Haus, eine Anwendung an Pflanzen ist nicht vorgesehen. Das Granulat wird als Streifen ausgestreut.“
Auf einen Blick- Fernhaltemittel gegen Schnecken (Biozid, Produktart 19 Repellent)
- Für Terrassen, Wege und befestigte Flächen rund um das Haus, keine Anwendung an Pflanzen
- Anwendungsfertiges Granulat zum Ausstreuen mit Messlöffel
- Wirkstoff: Zitroneneukalyptusöl, hydratisiert, cyclisiert (50 g/kg)
- Anwendungszeitraum: April bis September
- Packungsgröße: 500 g
Anwendung (Angaben des Herstellers)- Das Granulat entlang von Terrassen und Wegen oder auf befestigten Flächen rund um das Haus als Streifen ausstreuen: 7,5 g Granulat pro 15 cm Breite und 1 m Länge. Eine Packung reicht laut Hersteller für etwa 65 laufende Meter.
- Das Granulat mit einem Messlöffel aus der Öffnung der Packung direkt auf die Zielflächen streuen, ohne Kontakt mit Händen und Haut.
- Die Anwendung alle 4 Wochen wiederholen, je nach Witterung auch früher (zum Beispiel bei großer Hitze).
- Behandelte Flächen können sofort wieder betreten werden.
- Nicht als Pflanzenschutzmittel und nicht an Pflanzen anwenden.
- Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- In der dicht geschlossenen Originalverpackung kühl, aber frostfrei lagern und vor direktem Sonnenlicht schützen. Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Verpackung nach Gebrauch wieder fest verschließen.
- Die Verpackung nicht wiederverwenden. Vollständig entleerte Verpackungen der Wertstoffsammlung zuführen, Packungen mit Restinhalt einer Sammelstelle für Sonderabfälle übergeben, Reste gemäß den behördlichen Vorschriften entsorgen. Kontaminierte Verpackungen sind wie das Produkt zu behandeln. Nicht in die Kanalisation, in Gewässer oder in den Untergrund gelangen lassen.
Pflichtangaben
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