Anwendung
Das Mittel ist anwendungsfertig und wirkt als Kontaktinsektizid und -akarizid, der Schädling muss also direkt mit dem Produkt in Berührung kommen. Beim Auftreten der ersten Schädlinge werden die Pflanzen von allen Seiten, auch an den Blattunterseiten, bis zur sichtbaren Benetzung eingesprüht. Bei direkter Sonne oder hoher Regenwahrscheinlichkeit wird nicht behandelt, bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Pflanzen auftreten. Vor einer Behandlung wird eine Probespritzung an Einzelpflanzen vorgenommen. Behandelte Flächen werden erst nach dem Abtrocknen des Belages wieder betreten. Die Anwendungsbestimmungen stehen in der Gebrauchsanleitung, die vor der Anwendung zu lesen ist.
Dosierung und Reichweite
Das Mittel wird unverdünnt angewendet, gesprüht wird bis zur sichtbaren Benetzung. Erlaubt sind höchstens 3 Anwendungen je Kultur und Jahr, der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 7 Tage. Behandelt wird bei Befallsbeginn bzw. beim Sichtbarwerden der ersten Schadorganismen, ab den ersten Blättern ist die Anwendung ganzjährig erlaubt. Wirkstoff ist Rapsöl mit 15,27 g/l, die Zulassungsnummer lautet 008629-62.
Häufige Fragen
- Gegen welche Schädlinge wird COMPO Grün- und Blühpflanzen Schädlings-frei AF eingesetzt?
- An Zierpflanzen und Rosen gegen Blattläuse, Schildlaus-Arten, Spinnmilben, Weiße Fliege und Zikaden, im Freiland, auf Terrasse und Balkon, im Gewächshaus, Zimmer und Wintergarten. Gegen Thripse, ausgenommen den Kalifornischen Blütenthrips, an Zierpflanzen und Rosen im Freiland, auf Terrassen und Balkonen. Am Buchsbaum im Freiland, auf Terrassen und Balkonen gegen Blattsauger-Arten.
- Wie oft darf das Mittel angewendet werden?
- Laut Hersteller sind höchstens 3 Anwendungen je Kultur und Jahr erlaubt. Zwischen zwei Behandlungen liegen mindestens 7 Tage. Behandelt wird bei Befallsbeginn, also sobald die ersten Schädlinge zu sehen sind, und zwar bis zur sichtbaren Benetzung aller Pflanzenteile einschließlich der Blattunterseiten.
- Kann das Mittel auch an Zimmerpflanzen verwendet werden?
- Ja, zu den Anwendungsgebieten gehören Zierpflanzen in Zimmern und Wintergärten. Möbel, Böden und andere empfindliche Oberflächen werden vor dem Sprühnebel geschützt, etwa mit Papier oder Folie. Vor der ersten Behandlung wird eine Probespritzung an Einzelpflanzen gemacht, und bei direkter Sonne wird nicht gesprüht.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 008629-62
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„COMPO Grün- und Blühpflanzen Schädlings-frei AF ist ein anwendungsfertiges Kontaktinsektizid und-akarizid, das wirkungsvoll eine Vielzahl von saugenden Insekten wie z.B. Blattläuse, Weiße Fliegen, Thripse, Zikaden, Schild- und Wollläuse sowie Spinnmilben bekämpft.
Angewendet werden kann das COMPO Grün- und Blühpflanzen Schädlings-frei AF an Zierpflanzen (Grün- und Blühpflanzen) im Garten, in Wohnräumen, auf Balkonen und Terrassen oder auch im Gewächshaus.
Der bewährte Wirkstoff basiert auf natürlichem Rapsöl.“
Anwendungsempfehlung- COMPO Grün- und Blühpflanzen Schädlings-frei AF ist ein anwendungsfertiges Kontaktmittel.
- Daher muss der Schädling für eine optimale Wirkung direkt mit dem Produkt in Berührung kommen.
- Besprühen Sie beim Auftreten der ersten Schädlinge die Pflanzen von allen Seiten, auch die Blattunterseiten, bis zur sichtbaren Benetzung ein.
- Vermeiden Sie die Anwendung bei direkter Sonne oder hoher Regenwahrscheinlichkeit.
- Es sind max. 3 Anwendungen für die Kultur pro Jahr erlaubt.
- Der Abstand zwischen den Behandlungen sollte mindestens 7 Tage betragen.
Pflichtangaben
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