Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungs- bzw. Registriernummer: N-117299
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise (H-Sätze): H220 Extrem entzündbares Gas.; H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.; H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Im Fokus
„Thermacell Mückenabwehr Protect ist ein Tischgerät zur Mückenabwehr im Freien, das mit einer Butan-Gaskartusche und Wirkstoffplättchen mit Zitroneneukalyptusöl betrieben wird. Das Gerät erwärmt das Wirkstoffplättchen, der Wirkstoff verdampft in die Umgebung. Als Einsatzbereiche nennt der Hersteller Balkon, Terrasse, Garten und unterwegs.“
Auf einen Blick- Mückenabwehr-Tischgerät gegen Stechmücken (Biozid, Produktart 19 Repellent)
- Für den Außenbereich: Balkon, Terrasse, Garten und unterwegs
- Tischgerät mit Gaskartusche und Wirkstoffplättchen, Einschalten über die Bodenplatte
- Wirkstoff: Zitroneneukalyptusöl, hydratisiert, cyclisiert (250 g/kg)
- Anwendungszeitraum: April bis Oktober
- Packungsgröße: 1 Tischgerät Protect (Schwarz/Grün), 1 Gaskartusche, 3 Wirkstoffplättchen
Anwendung (Angaben des Herstellers)- Wirkstoffplättchen und Gaskartusche nach der beiliegenden Gebrauchsanweisung einsetzen.
- Zum Einschalten die Bodenplatte des Geräts Richtung „ON“ drehen; bei eingeschaltetem Gerät ist im Sichtfenster ein orangefarbenes Licht zu sehen.
- Verbrauchte Wirkstoffplättchen und leere Gaskartuschen nach der Gebrauchsanweisung austauschen. Nachfüllpackungen sind separat erhältlich.
- Nur im Außenbereich anwenden. Das Gerät nicht unter Gegenstände stellen; Wind kann die Verteilung des Wirkstoffs beeinträchtigen.
- Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Gaskartuschen vor Sonnenbestrahlung schützen und an einem gut belüfteten Ort aufbewahren, fern von Hitze, Funken, offener Flamme und heißen Oberflächen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Gaskartuschen nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Unbenutztes Produkt nicht mit dem Hausmüll, sondern nach den örtlichen Vorschriften als Sondermüll entsorgen. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen.
Pflichtangaben
Artikel 13 von 21 in dieser Kategorie








