Häufige Fragen
- Gegen welche Schnecken ist das Schneckenkorn Limex Fe zugelassen?
- Laut Zulassung gegen Nacktschnecken an Kartoffel, Gemüsekulturen, Zierpflanzen und Obstkulturen. An Zierpflanzen und Obstkulturen sind zusätzlich Gehäuseschnecken genannt. Das Mittel ist ein Molluskizid und liegt als Fertigköder (RB) vor.
- Wo darf das Schneckenkorn angewendet werden und was ist zu beachten?
- Genannt sind Freiland und Gewächshaus: Ackerbau bei Kartoffel, Gemüsebau, Zierpflanzenbau und Obstbau. Bei Vorkommen von Weinbergschnecken darf das Mittel laut Anwendungsbestimmung nicht angewendet werden. Die Packung mit 1 kg ist laut Artikelbezeichnung für 333 m² gedacht.
- Wie viel Schneckenkorn wird gestreut und wie oft?
- Das Schneckenkorn wird laut Zulassung gestreut, der Aufwand beträgt 3 g/m² Mittel. Angewendet wird bei Befallsbeginn bzw. sobald die ersten Symptome oder Schadorganismen sichtbar werden, je Befall höchstens 4 Anwendungen. Wirkstoff ist Eisen-III-phosphat (10 g/kg), Zulassungsnummer 008016-61.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 008016-61
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Substral® Naturen® Schneckenkorn Limex® Fe von Evergreen Garden Care Deutschland GmbH ist ein anwendungsfertiger Fertigköder (Pflanzenschutzmittel, Molluskizid) mit dem Wirkstoff Eisen-III-phosphat. Die Körner werden aus der Faltschachtel mit Streuvorrichtung gleichmäßig zwischen den Kulturpflanzen auf den Boden gestreut. Zugelassen ist die Anwendung gegen Nacktschnecken an Gemüsekulturen und Kartoffeln sowie gegen Nackt- und Gehäuseschnecken an Obstkulturen und Zierpflanzen, jeweils im Freiland und im Gewächshaus.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) gegen Nacktschnecken und Gehäuseschnecken
- Für Gemüsekulturen und Kartoffeln (Nacktschnecken) sowie Obstkulturen und Zierpflanzen (Nackt- und Gehäuseschnecken), im Freiland und im Gewächshaus
- Fertigköder zum Streuen: 3 g je m², ausreichend für ca. 333 m²
- Wirkstoff: Eisen-III-phosphat (10 g/kg)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome oder Schadorganismen
- Packungsgröße: 1 kg
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Die Faltschachtel an der Lasche („Zum Öffnen: Hier ziehen“) öffnen und dabei schräg nach hinten halten, damit kein Granulat verschüttet wird. Die Schachtel dient als Streuvorrichtung.
- 3 g je m² (etwa 140 Körner pro m²) gleichmäßig zwischen den Kulturpflanzen bzw. über den Bestand auf den Boden streuen, im Abstand von ungefähr 8 bis 10 cm. Die gesamte Fläche um die zu schützenden Pflanzen behandeln.
- Nicht in Häufchen auslegen und nicht auf die Blätter der Pflanzen streuen.
- Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome oder Schadorganismen anwenden, sobald erste Fraßschäden an den Pflanzen sichtbar sind. Laut Hersteller möglichst bei feuchter, milder Witterung ausbringen, wenn die Schnecken aktiv sind; unter Glas sollte der Boden feucht, aber nicht nass sein.
- Höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr.
- Wartezeit: bei Gemüsekulturen, Kartoffeln und Obstkulturen durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt; bei Zierpflanzen ohne Bedeutung.
- Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Absammeln der Schnecken, Schneckenzaun oder Schneckenkragen um gefährdete Jungpflanzen.
- Bei der Ausbringung/Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Kühl und trocken im verschlossenen Originalgebinde lagern, vor Frost schützen und an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
- Altbestände und Reste nicht mit dem Hausmüll, über das WC oder die Kanalisation entsorgen, sondern einem Sonderabfallsammler übergeben. Die entleerte Faltschachtel der Wiederverwertung zuführen.
Pflichtangaben
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