Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 024080-63
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Zünsler- & Raupenfrei von Solabiol (SBM Life Science GmbH) ist ein Pflanzenschutzmittel (Insektizid) mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki. Das Flüssigkonzentrat wird mit Wasser verdünnt und auf die befallenen Pflanzen gespritzt, laut Hersteller unter anderem gegen die Raupen des Buchsbaumzünslers, des Frostspanners und des Kohlweißlings. Zugelassen ist die Anwendung im Freiland an Ziergehölzen, Kernobst, Steinobst und Kohlgemüse.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Eulenarten) und Kohlweißlings-Arten
- Für Ziergehölze, Kernobst, Steinobst und Kohlgemüse im Freiland
- Konzentrat zum Verdünnen mit Wasser: 6 ml Mittel in 6 Liter Wasser je 100 m² Ziergehölze bis 50 cm Höhe (ausreichend für ca. 250 m²), 3 ml in 6 Liter Wasser je 100 m² Kohlgemüse (ausreichend für ca. 500 m²)
- Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (33,2 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, an Obst und Ziergehölzen im Frühjahr bis Herbst (Ziergehölze nach der Blüte), laut Hersteller April bis November
- Packungsgröße: 15 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Ziergehölze: gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Eulenarten, laut Hersteller zum Beispiel Buchsbaumzünsler) je 100 m² 6 ml Mittel in 6 Liter Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm), 9 ml in 9 Liter Wasser (50 bis 125 cm) bzw. 12 ml in 12 Liter Wasser (über 125 cm). Das entspricht 1 ml Mittel pro 1 Liter Wasser für 16 m² (bis 50 cm), 11 m² (50 bis 125 cm) bzw. 8 m² (über 125 cm).
- Kernobst und Steinobst: gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Eulenarten) je 100 m² und je Meter Kronenhöhe 5 ml Mittel in 5 Liter Wasser (laut Etikett 1 ml pro 1 Liter Wasser für 20 m² und je Meter Kronenhöhe).
- Kohlgemüse: gegen die Raupen der Kohlweißlings-Arten je 100 m² 3 ml Mittel in 6 Liter Wasser (laut Etikett 1 ml pro 2 Liter Wasser für 33 m²).
- Je Kultur höchstens 1 Anwendung pro Jahr, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen; an Kern- und Steinobst im Frühjahr bis Herbst, an Ziergehölzen im Frühjahr bis Herbst nach der Blüte.
- Wartezeit: Kernobst 1 Tag, Steinobst 2 Tage, Kohlgemüse 3 Tage. Bei Ziergehölzen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung.
- Spritzbrühe laut Hersteller nach beiliegendem Merkblatt ansetzen und gleichmäßig auf die befallenen Pflanzen spritzen.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel regelmäßige Kontrolle und Absammeln der Raupen, Rückschnitt befallener Triebe oder bei Kohl ein Kulturschutznetz.
- Bei der Handhabung Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten. Trocken lagern, vor direkter Sonneneinstrahlung und vor Frost schützen. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
- Nicht restentleerte Behälter einer Sammelstelle für Sonderabfälle (zum Beispiel Schadstoffsammlung) übergeben. Vollständig entleerte und gereinigte Behälter können einer Verwertung zugeführt werden.
Pflichtangaben
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