Häufige Fragen
- Für welche Schneckenarten nennt die Zulassung das Schneckenkorn Blau?
- Die Zulassung nennt Nacktschnecken. Bei Erdbeere und sonstigem Beerenobst kommen Garten-Schnirkelschnecke, Hain-Schnirkelschnecke und Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) hinzu. Als Wirkstoff ist Metaldehyd mit 25 g/kg (2,5 %) angegeben. Die Zulassungsnummer lautet 007825-64.
- In welchen Kulturen und Bereichen darf das Mittel gestreut werden?
- Laut Zulassung im Freiland bei Weinrebe, Beerenobst, Erdbeere, Kartoffel und Gemüse wie Salat, Spinat, Kohlarten, Hülsengemüse, frischen Kräutern oder Zuckermais. Zierpflanzen und Schnittblumen: Freiland und Gewächshaus. Bei Vorkommen von Weinbergschnecken ist die Anwendung nicht erlaubt.
- Wie viel Schneckenkorn wird gestreut, und gibt es Wartezeiten?
- Laut Zulassung 0,5 g/m² Mittel bei Befall, höchstens 5 Anwendungen je Befall bzw. pro Kultur und Jahr. Bei Kartoffel beträgt die Wartezeit 7 Tage; bei Zierpflanzen ist sie ohne Bedeutung, bei den übrigen Kulturen durch die Anwendungsbedingungen abgedeckt.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 007825-64
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Schneckenkorn Blau der Marke Dr. Stähler ist ein Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) mit dem Wirkstoff Metaldehyd. Der blaue Fertigköder wird unverdünnt und gleichmäßig zwischen den Kulturpflanzen ausgestreut. Zugelassen ist die Anwendung an Kartoffeln, Gemüse, Beerenobst, Erdbeeren, Weinreben, Zierpflanzen und Schnittblumen. Das Set enthält 5 Packungen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) gegen Nacktschnecken, an Beerenobst und Erdbeeren auch gegen Garten- und Hain-Schnirkelschnecke sowie Östliche Heideschnecke
- Für Kartoffeln, Gemüse (Beten, Kohlrübe, Kopfkohl, Blumenkohl, Brokkoli, Salat, Spinat, frische Kräuter, Hülsengemüse, Zuckermais), Beerenobst, Erdbeeren, Weinreben, Zierpflanzen und Schnittblumen
- Fertigköder zum Streuen: 0,5 g je m², ausreichend für ca. 10.000 m²
- Wirkstoff: Metaldehyd (25 g/kg)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befall, je nach Kultur bis zu dem in der Zulassung festgelegten Entwicklungsstadium
- Packungsgröße: 5 x 4 x 250 g (1 kg) (Set aus 5 Packungen)
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Den Fertigköder unverdünnt und gleichmäßig breitwürfig zwischen den Kulturpflanzen ausstreuen: 0,5 g je m² (entspricht 5 kg/ha). Der Vorratspack mit 4 x 250 g reicht für ca. 2.000 m² (je 250 g ca. 500 m²). Nicht in Häufchen auslegen.
- Bei Befall anwenden. Je Befall und insgesamt höchstens 5 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr.
- Anwendung im Freiland; bei Zierpflanzen und Schnittblumen auch im Gewächshaus.
- Die Zulassung begrenzt die Anwendung auf folgende Entwicklungsstadien der Kultur (BBCH-Code): Weinreben, Beerenobst und Erdbeeren bis BBCH 69 (Ende der Blüte); Kartoffeln bis BBCH 97; Beten, Kohlrübe, Hülsengemüse und Zuckermais bis BBCH 15; Kopfkohl, Blumenkohl, Brokkoli, Salat, Spinat und frische Kräuter bis BBCH 41; Zierpflanzen und Schnittblumen bis BBCH 99.
- Wartezeit: Kartoffeln 7 Tage; bei Gemüse, Beerenobst, Erdbeeren und Weinreben durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt; bei Zierpflanzen und Schnittblumen ohne Bedeutung.
- Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- Kinder und Haustiere fernhalten.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Absammeln der Schnecken, Schneckenzaun oder Schneckenkragen.
- Bei der Ausbringung bzw. Handhabung Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose), Handschuhe und festes Schuhwerk (zum Beispiel Gummistiefel) tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Für Kinder unzugänglich, getrennt von Nahrungsmitteln und nur in der Originalverpackung aufbewahren.
- Verpackung nach Gebrauch wieder fest verschließen.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.
- Produktreste nicht über den Hausmüll oder das Abwasser entsorgen, sondern so, dass keine Gefahr für Wild-, Nutz- oder Haustiere entsteht, zum Beispiel über die örtliche Schadstoffsammlung; Auskunft geben die örtlichen Behörden oder Entsorgungsunternehmen.
Pflichtangaben
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