Häufige Fragen
- Was ist im Set Ferrimax Schneckenfrei enthalten?
- Das Set umfasst 2 Packungen Ferrimax Schneckenfrei zu je 1 kg. Es ist ein Molluskizid als Fertigköder (RB) mit dem Wirkstoff Eisen-III-phosphat (CAS 10045-86-0) mit 8,1 g/kg und der Zulassungsnummer 00A133-00.
- Gegen welche Schnecken und an welchen Kulturen ist der Köder zugelassen?
- Laut Zulassung gegen Nacktschnecken, und zwar an Zierpflanzen, Gemüsekulturen, Obstkulturen und Kartoffel. Die Zulassung gilt für das Freiland und für das Gewächshaus. Maßgeblich sind Etikett und Gebrauchsanleitung.
- Wie wird der Köder angewendet?
- Der Köder wird gestreut, von Frühjahr bis Herbst, mit 50 kg/ha Mittel. Pro Befall und pro Kultur bzw. Jahr sind höchstens 4 Anwendungen vorgesehen. Bei Zierpflanzen ist eine Wartezeit ohne Bedeutung, bei Gemüse, Obst und Kartoffel ist keine Wartezeit in Tagen nötig.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 00A133-00
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„FERRIMAX Schneckenfrei der Marke Dr. Stähler ist ein Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) mit dem Wirkstoff Eisen-III-phosphat, vertrieben von Schopf Hygiene Bitterfeld. Der blaue Fertigköder wird unverdünnt rund um die zu schützenden Pflanzen auf den Boden gestreut. Zugelassen ist die Anwendung gegen Nacktschnecken an Gemüse, Obst, Kartoffeln und Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus. Das Set enthält 2 Packungen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) gegen Nacktschnecken
- Für Gemüsekulturen, Obstkulturen, Kartoffeln und Zierpflanzen, im Freiland und im Gewächshaus
- Fertigköder zum Streuen: 5 g je m², ausreichend für ca. 400 m²
- Wirkstoff: Eisen-III-phosphat (8,1 g/kg)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: Frühjahr bis Herbst
- Packungsgröße: 2 x 1 kg (Set aus 2 Packungen)
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Den Fertigköder unverdünnt und gleichmäßig auf den Boden rund um die zu schützenden Pflanzen streuen: 5 g je m² (entspricht 50 kg/ha). Die Dose mit 1 kg reicht für ca. 200 m². Nicht in Häufchen auslegen.
- Anwendung vom Frühjahr bis Herbst. Je Befall und insgesamt höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr.
- Wartezeit: bei Gemüse, Obst und Kartoffeln durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt; bei Zierpflanzen ohne Bedeutung.
- Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- Die Dose hat einen kindergesicherten Schraubverschluss mit Originalitätssicherung; nach jeder Entnahme wieder fest verschließen.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Absammeln der Schnecken, Schneckenzaun oder Schneckenkragen.
- Bei der Ausbringung bzw. Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Von Nahrungsmitteln fernhalten, für Kinder unzugänglich und nur in der Originalverpackung aufbewahren.
- Verpackung nach Gebrauch wieder fest verschließen.
- Originalverpackung oder leere Behälter nicht für andere Zwecke wiederverwenden.
- Produktreste nicht mit dem Hausmüll entsorgen und nicht in Abflüsse oder Gewässer gelangen lassen, sondern über ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen oder eine Sammelstelle für gefährliche Abfälle (Schadstoffsammlung) entsorgen. Vollständig entleerte, saubere Behälter können als nicht gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Pflichtangaben
Artikel 2 von 13 in dieser Kategorie








