Häufige Fragen
- Gegen welche Pilzkrankheiten ist AZOFIN zugelassen?
- Laut Zulassung (00A065-00) gegen Echten Mehltau an Gurke und Zucchini, Falschen Mehltau an Gurke sowie an Tomate gegen Echte Mehltaupilze, Phytophthora infestans und Samtfleckenkrankheit. Maßgeblich sind Etikett und Gebrauchsanleitung.
- An welchen Gemüsearten und wo darf AZOFIN angewendet werden?
- Im Gemüsebau im Freiland an Zucchini und Gurke, im Gewächshaus an Tomate und Gurke. Zucchini ist nur für das Freiland genannt, Tomate nur für das Gewächshaus. Das Mittel wird gespritzt, bei Befallsbeginn bzw. wenn die ersten Symptome sichtbar werden.
- Wie viel AZOFIN wird gespritzt und wie oft?
- Im Freiland 10 ml Mittel je 100 m² in 2 bis 6 l Wasser (Zucchini) bzw. 3 bis 6 l Wasser (Gurke). Im Gewächshaus 4,8 ml je 100 m² bei Pflanzengröße bis 50 cm, 7,2 ml bei 50 bis 125 cm und 9,6 ml bei über 125 cm. Höchstens 2 Anwendungen je Kultur bzw. Jahr, Abstand 8 bis 12 Tage.
- Welche Wartezeit gilt und welcher Wirkstoff ist enthalten?
- Die Wartezeit beträgt 3 Tage. Wirkstoff ist Azoxystrobin (CAS 131860-33-8) mit 250 g/l, die Formulierung ist ein Suspensionskonzentrat (SC). Die Zulassungsnummer lautet 00A065-00.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 00A065-00
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„AZOFIN Gemüse-Pilz-Frei der Marke Dr. Stähler ist ein Pflanzenschutzmittel (Fungizid) mit dem Wirkstoff Azoxystrobin. Das Suspensionskonzentrat wird mit dem beiliegenden Dosierbecher abgemessen, mit Wasser verdünnt und auf die Pflanzen gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung an Tomaten und Gurken im Gewächshaus sowie an Gurken und Zucchini im Freiland.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Fungizid) gegen Echte Mehltaupilze, Falschen Mehltau der Gurke, Phytophthora infestans und die Samtfleckenkrankheit (Fulvia fulva) der Tomate
- Für Tomaten und Gurken im Gewächshaus sowie Gurken und Zucchini im Freiland
- Konzentrat zum Spritzen: im Freiland 10 ml je 100 m², ausreichend für ca. 200 m²; im Gewächshaus je nach Pflanzengröße 4,8 bis 9,6 ml je 100 m²
- Wirkstoff: Azoxystrobin (250 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, im Entwicklungsstadium BBCH 21 bis 89 der Kultur
- Packungsgröße: 20 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Die benötigte Menge mit dem beiliegenden Dosierbecher abmessen, in Wasser einrühren und die Pflanzen gleichmäßig spritzen. Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie für die Behandlung benötigt wird.
- Gurke und Zucchini im Freiland gegen Echten Mehltau (Erysiphe cichoracearum, Sphaerotheca fuliginea), Gurke im Freiland zusätzlich gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis): 10 ml Mittel je 100 m² in 2 bis 6 Liter Wasser (Gurke: 3 bis 6 Liter Wasser).
- Tomate im Gewächshaus gegen Echte Mehltaupilze, Phytophthora infestans und die Samtfleckenkrankheit (Fulvia fulva); Gurke im Gewächshaus gegen Echten Mehltau und Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis).
- Aufwand im Gewächshaus je 100 m²: 4,8 ml Mittel in 6 Liter Wasser bei Pflanzen bis 50 cm Höhe, 7,2 ml in 9 Liter Wasser bei 50 bis 125 cm, 9,6 ml in 12 Liter Wasser über 125 cm.
- Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen, bei allen Kulturen nur im Entwicklungsstadium BBCH 21 bis 89. Höchstens 2 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr im Abstand von 8 bis 12 Tagen.
- Wartezeit bei Tomate, Gurke und Zucchini: 3 Tage.
- Die Zahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen begrenzt. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster oder Gleisanlagen ausbringen.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel befallene Blätter entfernen, auf ausreichende Pflanzabstände achten und das Gewächshaus regelmäßig lüften.
- Behandelte Flächen und Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten.
- Beim Umgang mit dem Mittel Schutzhandschuhe tragen, bei der Ausbringung bzw. Handhabung zusätzlich langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Im dicht verschlossenen Originalbehälter an einem kühlen, trockenen und gut belüfteten Ort aufbewahren, direkte Sonneneinstrahlung vermeiden. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
- Verpackung nach Gebrauch wieder fest verschließen.
- Mittelreste nicht mit dem Hausmüll entsorgen und nicht in die Kanalisation gelangen lassen, sondern einer Sammelstelle für Problemabfälle zuführen, zum Beispiel der kommunalen Schadstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht für andere Produkte verwenden.
Pflichtangaben
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