Häufige Fragen
- Welche Schädlinge nennt die Zulassung für Schädlingsfrei Neem?
- Kartoffelkäfer an Kartoffel; saugende, beißende und blattminierende Insekten sowie Weiße Fliegen an Zierpflanzen; an Gemüse saugende, beißende und blattminierende Insekten (Wanzen meist ausgenommen). Bei Zierpflanzen im Gewächshaus sind auch Trauermücken genannt.
- Wo und an welchen Pflanzen darf das Konzentrat angewendet werden?
- Zierpflanzen im Freiland, Gewächshaus sowie in Zimmer, Büroräumen und auf Balkonen (Zierkoniferen ausgenommen), Kartoffel, Kopfkohl und Spinat im Freiland sowie Kräuter und Fruchtgemüse wie Gurke, Tomate oder Zucchini im Freiland, im Gewächshaus oder auf Balkonen.
- Wie wird es angewendet, und welche Wartezeit gilt?
- An Kräutern und Kopfkohl werden 0,3 ml/m² Mittel in 50 bis 80 ml/m² Wasser gespritzt, an Fruchtgemüse je nach Pflanzengröße 0,2, 0,25 oder 0,3 ml/m². Bei Gemüse sind höchstens 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen erlaubt. Wartezeiten: Kräuter 14 Tage, Spinat 7 Tage, Kartoffel 4 Tage, Kopfkohl und Fruchtgemüse 3 Tage.
- Wie lautet die Zulassungsnummer, und welcher Wirkstoff steckt im Mittel?
- Die Zulassungsnummer lautet 024436-79. Als Wirkstoff ist Azadirachtin mit 10,6 g/l angegeben, die Leitsubstanz ist Azadirachtin A. Das Mittel ist ein Emulsionskonzentrat (EC).
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 024436-79
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„Dr. Stähler Schädlings-Frei Neem-Konzentrat ist ein Pflanzenschutzmittel (Insektizid) mit dem Wirkstoff Azadirachtin, Zulassungsinhaber ist die Trifolio-M GmbH, Vertrieb Schopf Hygiene Bitterfeld. Das emulgierbare Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und gespritzt, gegen Trauermücken wird es mit dem Gießwasser ausgebracht. Zugelassen ist die Anwendung an Zierpflanzen, frischen Kräutern, Fruchtgemüse, Spinat, Kopfkohl und Kartoffeln.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen saugende, beißende und blattminierende Insekten; an Zierpflanzen auch gegen Weiße Fliegen und (im Gewächshaus, durch Gießen) Trauermücken, an Kartoffeln gegen Kartoffelkäfer
- Für Zierpflanzen (Freiland, Gewächshaus, Zimmer und Balkon), frische Kräuter, Fruchtgemüse, Spinat, Kopfkohl und Kartoffeln
- Konzentrat zum Spritzen: 0,3 ml je m² (Zierpflanzen, Kräuter, Spinat, Kopfkohl), ausreichend für ca. 333 m²; zum Gießen gegen Trauermücken 15 ml in 3 Liter Wasser je m², ausreichend für ca. 6 m²
- Wirkstoff: Azadirachtin (10,6 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome oder Schadorganismen; gegen Junglarven, beim Kartoffelkäfer Larvenstadium L1 bis L3, bei Trauermücken gegen die Larven
- Packungsgröße: 100 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Das Konzentrat mit Wasser verdünnen und die befallenen Pflanzen gleichmäßig spritzen; gegen Trauermücken die Lösung mit dem Gießwasser auf das Substrat ausbringen. Nur so viel Spritz- bzw. Gießlösung ansetzen, wie für die Behandlung benötigt wird.
- Zierpflanzen im Freiland, im Gewächshaus sowie in Zimmern, Büroräumen und auf Balkonen (ausgenommen Birne und Zierkoniferen) gegen saugende, beißende und blattminierende Insekten sowie Weiße Fliegen: 0,3 ml Mittel in höchstens 200 ml Wasser je m² (Pflanzengröße bis 50 cm; für größere Pflanzen ist in der Zulassung kein Aufwand festgesetzt); höchstens 4 Anwendungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Laut Zulassung gegen Junglarven.
- Zierpflanzen im Gewächshaus gegen Trauermücken: 15 ml Mittel in 3 Liter Wasser je m² gießen, gegen die Larven; höchstens 4 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen. Laut Zulassung sind Schäden an Blüten möglich.
- Vor der Anwendung an Zierpflanzen die Liste der verträglichen Arten und Sorten in der Gebrauchsanleitung beachten.
- Frische Kräuter (ausgenommen Schnittlauch) im Freiland, im Gewächshaus und auf Balkonen gegen saugende Insekten (ausgenommen Wanzen), beißende und blattminierende Insekten: 0,3 ml Mittel in 50 bis 80 ml Wasser je m²; höchstens 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Wartezeit: 14 Tage.
- Tomate, Gurke, Zucchini, Aubergine sowie Garten-, Moschus-, Riesen- und Flaschenkürbis im Freiland, im Gewächshaus und auf Balkonen, im Gewächshaus zusätzlich Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), gegen saugende Insekten (ausgenommen Wanzen), beißende und blattminierende Insekten: je m² 0,2 ml Mittel in 60 ml Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm), 0,25 ml in 80 ml Wasser (50 bis 125 cm) bzw. 0,3 ml in 100 ml Wasser (über 125 cm); höchstens 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Wartezeit: 3 Tage.
- Spinat und verwandte Arten im Freiland gegen saugende Insekten (ausgenommen Wanzen), beißende und blattminierende Insekten: 0,3 ml Mittel in 60 bis 80 ml Wasser je m²; höchstens 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Wartezeit: 7 Tage.
- Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) im Freiland gegen saugende, beißende und blattminierende Insekten: 0,3 ml Mittel in 50 bis 80 ml Wasser je m²; höchstens 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Wartezeit: 3 Tage.
- Kartoffel im Freiland gegen Kartoffelkäfer, nur im Larvenstadium L1 bis L3: 0,25 ml Mittel in 30 bis 70 ml Wasser je m²; höchstens 2 Anwendungen pro Jahr. Wartezeit: 4 Tage.
- Behandlung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome oder Schadorganismen beginnen; bei Zierpflanzen, Kräutern, Fruchtgemüse, Spinat und Kopfkohl laut Zulassung gegen Junglarven.
- Behandelte Flächen und Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Absammeln von Käfern und Raupen, Rückschnitt befallener Triebe, Abspülen von Blattläusen mit einem Wasserstrahl oder Gelbtafeln gegen Trauermücken.
- Bei der Ausbringung und Handhabung Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose), Handschuhe und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Getrennt von Nahrungs-, Futter- und Genussmitteln lagern. Kühl und trocken lagern, direktes Sonnenlicht vermeiden.
- Verpackung nach Gebrauch wieder fest verschließen.
- Mittelreste, Anwendungsflüssigkeiten, entleerte Behälter sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer, die Kanalisation oder Hof- und Straßenabläufe gelangen lassen. Reste gemäß den behördlichen Vorschriften entsorgen, zum Beispiel über die kommunale Schadstoffsammlung.
Pflichtangaben
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