Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungs- bzw. Registriernummer: EU-0027527-0000-VZ
Gefahrenhinweise (H-Sätze): H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Im Fokus
„Die Fruchtfliegenfalle von Dr. Stähler ist eine Lockstofffalle mit Klebefänger gegen Fruchtfliegen (Essigfliegen) für den Innenbereich. Als Einsatzorte nennt die Zulassung Küchen und Speisekammern sowie Fenster, Spülbecken, Mülleimer und Komposte. Die Lockstoffflasche wird durch Abschrauben des Verschlusses geöffnet und zusammen mit dem Klebefänger aufgestellt.“
Auf einen Blick- Lockstofffalle gegen Fruchtfliegen (Biozid, Produktart 19 Lockmittel)
- Für Innenräume wie Küche und Speisekammer
- Fallenflasche mit flüssigem Lockstoff und Klebefänger zum Aufstellen
- Wirkstoff: Essig (100 %, Essigsäureanteil höchstens 10 %)
- Anwendungszeitraum: Januar bis Dezember
- Packungsgröße: 1 Falle mit 15 ml Lockstoff und 2 Klebefängern
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Die Falle durch Abschrauben des Flaschenverschlusses öffnen und in den zu einem Dreieck gefalteten Klebefänger stellen. Die Falle an einem zugfreien Ort aufstellen, etwa 0,5 m von der Befallsquelle entfernt.
- Aufwand laut Zulassung: eine ganze Flasche (15 ml) zusammen mit einem Klebefänger.
- Direkte Sonneneinstrahlung auf die Falle vermeiden.
- Offen liegendes Obst am besten zwischen Abend und Morgen in den Kühlschrank stellen und überreifes Obst rechtzeitig entsorgen.
- Den Klebefänger austauschen, wenn er mit Fruchtfliegen bedeckt ist.
- Verschüttete Flüssigkeit aufnehmen und nicht mit Metalloberflächen in Berührung bringen.
Lagerung und Entsorgung- In der Originalverpackung, dicht verschlossen und vor Frost und Sonnenbestrahlung geschützt lagern, nicht über 40 °C. Unter Verschluss, für Kinder unzugänglich und außerhalb der Reichweite von Haustieren aufbewahren.
- Verpackung nach Gebrauch wieder fest verschließen.
- Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften, nicht in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Vollständig entleerte Verpackungen mit reichlich Wasser ausspülen, sie können dann einer Verwertung zugeführt werden.
Pflichtangaben
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