Häufige Fragen
- Welche Unkräuter bekämpft VOROX Unkrautfrei Ultra, und wo darf es eingesetzt werden?
- Zugelassen ist das Herbizid gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter, jeweils im Freiland: bei Obstgehölzen, Beerenobst (Erdbeere ausgenommen), Ziergehölzen, Zierpflanzen und Gemüsekulturen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen (Nichtkulturland). Auf Wegen und Plätzen ist die Anwendung laut Auflage NS660-1 nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig.
- Wie viel Konzentrat wird gespritzt?
- Die Zulassung nennt 5,3 ml Mittel in 20 bis 50 ml Wasser je m². Eine zweite Angabe lautet 2,5 ml Mittel in 20 ml Wasser je m² (UFEGV). Die Anwendung erfolgt durch Spritzen im Zeitraum März bis Oktober.
- Wie oft und in welchem Abstand darf behandelt werden?
- Bei Obst, Ziergehölzen und im Nichtkulturland sind höchstens 4 Anwendungen im Abstand von 21 bis 40 Tagen erlaubt. Bei Gemüsekulturen und Zierpflanzen sind es höchstens 2, oder 1 Anwendung vor der Saat bzw. vor dem Pflanzen. Im Nichtkulturland ist die Anwendung laut Auflage NS660-1 nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig.
- Wie lautet die Zulassungsnummer, und welche Wartezeit gilt?
- Zulassungsnummer 00A679-60, Wirkstoff Pelargonsäure (580,24 g/l, 63,97 Gew.-%) als Emulsionskonzentrat (EC). Bei Obst und Gemüse ist die Wartezeit durch die Anwendungsbedingungen abgedeckt, bei Zierpflanzen und Nichtkulturland ohne Bedeutung. Im Nichtkulturland ist die Anwendung laut Auflage NS660-1 nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 00A679-60
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Im Fokus
„VOROX® Unkrautfrei Ultra von COMPO GmbH ist ein Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit dem Wirkstoff Pelargonsäure als Emulsionskonzentrat. Das Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und auf die Unkräuter gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung im Freiland unter Zierpflanzen und Ziergehölzen, zwischen Gemüse-, Obst- und Beerenobstkulturen, zur Kulturvorbereitung sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
- Im Freiland für Zierpflanzen, Ziergehölze, Gemüsekulturen, Obstgehölze und Beerenobst (ausgenommen Erdbeere) sowie Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Wege und Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde)
- Konzentrat zum Spritzen: 2,5 ml in 20 ml Wasser je m² bei Unkräutern in frühen Entwicklungsstadien oder geringer Verunkrautung, sonst 5,3 ml in 20 bis 50 ml Wasser je m²
- 450 ml reichen für ca. 84 m² (5,3 ml je m²) bzw. ca. 180 m² (2,5 ml je m²)
- Wirkstoff: Pelargonsäure (580,24 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: März bis Oktober, nach dem Auflaufen der Unkräuter bzw. vor der Saat oder dem Pflanzen
- Packungsgröße: 450 ml (Flasche mit Dosierbecher)
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Behälter vor Gebrauch schütteln.
- Bei Unkräutern in frühen Entwicklungsstadien oder geringer Verunkrautung 2,5 ml Konzentrat in 20 ml Wasser je m² (für 20 m²: 50 ml Konzentrat mit 400 ml Wasser mischen). Bei hoher Verunkrautung oder Unkräutern in späteren Entwicklungsstadien 5,3 ml Konzentrat in 20 bis 50 ml Wasser je m² (für 20 m²: 106 ml Konzentrat in 400 bis 1000 ml Wasser). Zum Abmessen den beiliegenden Dosierbecher verwenden.
- Laut Hersteller spritzen: unter Ziergehölzen, Obstgehölzen und Beerenobst, auf Wegen und Plätzen sowie zur Kulturvorbereitung als Einzelpflanzenbehandlung; zwischen Zierpflanzen und Gemüsekulturen mit Spritzschirm bzw. Abschirmvorrichtung. Mit niedrigem Druck spritzen.
- Während der Vegetationsperiode von März bis Oktober nach dem Auflaufen der Unkräuter anwenden; zur Kulturvorbereitung vor der Saat oder dem Pflanzen.
- Unter Ziergehölzen, Obstgehölzen und Beerenobst sowie auf Wegen und Plätzen höchstens 4 Anwendungen pro Jahr, zwischen Zierpflanzen und Gemüsekulturen höchstens 2 Anwendungen pro Jahr, jeweils im Abstand von 21 bis 40 Tagen; zur Kulturvorbereitung höchstens 1 Anwendung pro Kultur bzw. Jahr.
- Behandelte Flächen laut Hersteller frühestens am darauffolgenden Tag bearbeiten, bepflanzen oder besäen.
- Mehrjährige und tiefwurzelnde Unkräuter können laut Hersteller in der Regel nach 3 bis 8 Wochen wieder austreiben; eine Wiederholung ist nur im Rahmen der zulässigen Anzahl an Anwendungen möglich. Laut Wirkungsspektrum des Herstellers weniger gut bekämpfbar: Kleinblütiges Franzosenkraut, Rainfarn, Quecke; nicht ausreichend bekämpfbar: Purpurstieliger Hornzahn, Gundermann, Wiesen-Kerbel.
- Laut Hersteller dürfen die Blätter angrenzender Gartenpflanzen nicht von der Spritzflüssigkeit getroffen werden. Abdrift durch Wind beachten, am besten bei Windstille anwenden. In der Nähe krautiger Kulturpflanzen und an Rasenkanten einen Spritzschirm verwenden und möglichst nah über dem Boden führen. Bei Himbeeren darauf achten, dass kein Neuaustrieb getroffen wird.
- Laut Hersteller nicht zur Beseitigung von Unkräutern oder Moos in Rasenflächen geeignet; keine Anwendung auf Kunstharzplatten und Marmor; vor der ersten Anwendung die Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten. Bei der Aufwandmenge 5,3 ml je m² laut Zulassung (laut Etikett generell) auf Flächen in der Nachbarschaft von Oberflächengewässern mindestens 5 m Abstand einhalten.
- Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
- Auf befestigten Freilandflächen (zum Beispiel Wege, Terrassen, Hofflächen) und auf sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist die Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG).
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Jäten oder eine für Fläche und Unkrautart geeignete mechanische Bearbeitung.
- Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermeiden; behandelte Flächen erst danach wieder betreten.
- Schutzhandschuhe beim Umgang mit dem Mittel tragen, Schutzbrille bei der Ausbringung/Handhabung. Bei der Ausbringung/Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Kühl und trocken lagern. Im Originalbehälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren, empfohlene Lagertemperatur 5 bis 30 °C. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wieder verwenden.
- Inhalt und Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen, zum Beispiel Packungen mit Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien (Schadstoffsammlung) abgeben. Nicht in Gewässer oder die Kanalisation gelangen lassen.
Pflichtangaben
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