Häufige Fragen
- Gegen welche Schnecken ist COMPO Schnecken-frei zugelassen?
- Laut Zulassung gegen Nacktschnecken. An Beerenobst und Erdbeere sind zusätzlich Garten-Schnirkelschnecke, Hain-Schnirkelschnecke und Östliche Heideschnecke genannt. Als Wirkungsbereich ist Molluskizid angegeben.
- An welchen Kulturen und wo darf das Schneckenkorn gestreut werden?
- Im Freiland an Weinrebe, Beerenobst, Erdbeere, Kartoffel, Kohlrübe, Roter Bete, Kohlarten, Salat, Spinat, Kräutern, Hülsengemüse, Zuckermais, Zierpflanzen und Schnittblumen. An Zierpflanzen und Schnittblumen ist auch das Gewächshaus genannt.
- Wie viel wird gestreut und welche Wartezeit gilt?
- Gestreut werden 0,5 g/m² Mittel bei Befall, je Befall sind höchstens 5 Anwendungen erlaubt. Bei Kartoffel beträgt die Wartezeit 7 Tage, an Zierpflanzen ist sie ohne Bedeutung, bei den übrigen Kulturen ist sie durch die Anwendungsbedingungen abgedeckt.
- Welche Zulassungsnummer, welchen Wirkstoff und welchen Hinweis nennt die Zulassung?
- Zulassungsnummer ist 007825-60, Wirkstoff Metaldehyd mit 25 g/kg (2,50 Gew.-%) als Fertigköder (RB). Laut Anwendungsbestimmung NT870 ist das Mittel giftig für Weinbergschnecken und darf bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken nicht angewendet werden.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 007825-60
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„COMPO Schnecken-frei von COMPO GmbH ist ein Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) mit dem Wirkstoff Metaldehyd. Das anwendungsfertige Streugranulat (Köder) wird bei Befall breitflächig zwischen die Kulturpflanzen gestreut. Zugelassen ist die Anwendung gegen Nacktschnecken an Gemüse, Kartoffeln, Kräutern, Obst, Weinreben und Zierpflanzen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Molluskizid) gegen Nacktschnecken, an Erdbeeren und Beerenobst auch gegen Schnirkelschnecken und die Östliche Heideschnecke
- Für Gemüse, Kartoffeln, frische Kräuter, Erdbeeren, Beerenobst und Weinreben im Freiland sowie Zierpflanzen und Schnittblumen im Freiland und Gewächshaus
- Anwendungsfertiges Streugranulat: 0,5 g je m², ausreichend für ca. 800 m²
- Wirkstoff: Metaldehyd (25 g/kg)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befall
- Packungsgröße: 400 g (2 Beutel à 200 g)
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Bei Befall 0,5 g Granulat je m² (laut Hersteller ca. 33 Körner je m²) gleichmäßig und breitflächig zwischen die Kulturpflanzen streuen, nicht in Häufchen auslegen. Laut Hersteller am besten abends ausstreuen, da Schnecken überwiegend nachtaktiv sind.
- Zugelassen gegen Nacktschnecken an Blumenkohl, Kopfkohlen (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli, Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Spinat, Salat-Arten, Hülsengemüse, Zuckermais, frischen Kräutern, Kartoffeln und Weinreben im Freiland sowie an Zierpflanzen und Schnittblumen im Freiland und im Gewächshaus.
- An Erdbeeren und Beerenobst im Freiland zugelassen gegen Nacktschnecken, Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis) und Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia).
- Höchstens 5 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr; laut Hersteller im Abstand von mindestens 5 Tagen.
- Wartezeit: Kartoffeln 7 Tage; bei Gemüse, Kräutern, Erdbeeren, Beerenobst und Weinreben durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt. Bei Zierpflanzen und Schnittblumen ist die Festsetzung einer Wartezeit ohne Bedeutung.
- Anwendung laut Zulassung bis zu folgenden Entwicklungsstadien: Weinreben, Erdbeeren und Beerenobst bis BBCH 69 (Ende der Blüte); Kartoffeln bis BBCH 97; Beten, Kohlrübe, Hülsengemüse und Zuckermais bis BBCH 15; Blumenkohl, Brokkoli, Kopfkohl, Salat-Arten, Spinat und frische Kräuter bis BBCH 41; Zierpflanzen und Schnittblumen bis BBCH 99.
- Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
- Haustiere und Kinder von den behandelten Flächen fernhalten. Bei versehentlicher Aufnahme durch Haustiere laut Hersteller umgehend einen Tierarzt aufsuchen und die Verpackung vorzeigen.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Schnecken absammeln oder einen Schneckenzaun aufstellen.
- Bei der Ausbringung und Handhabung festes Schuhwerk (zum Beispiel Gummistiefel), Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Im Originalbehälter dicht verschlossen, kühl und trocken an einem gut belüfteten Ort lagern (laut Sicherheitsdatenblatt 5 bis 30 °C). Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wiederverwenden.
- Produktreste nicht in Oberflächengewässer oder die Kanalisation gelangen lassen. Packungen mit Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien (Schadstoffsammlung) abgeben; leere Verpackungen laut Hersteller der Wertstoffsammlung zuführen.
Pflichtangaben
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