Häufige Fragen
- Gegen welche Schädlinge ist COMPO Schädlings-frei plus zugelassen?
- Laut Zulassung gegen saugende Insekten, freifressende Schmetterlingsraupen, Blattläuse, Blattwespen und blattfressende Käfer, an Zierpflanzen und Tomate auch gegen Spinnmilben. Bei einzelnen Anwendungen sind der Kalifornische Blütenthrips, Wickler und Dickmaulrüssler ausgenommen.
- Wo und an welchen Pflanzen darf COMPO Schädlings-frei plus angewendet werden?
- Aufgeführt sind Zierpflanzen im Gewächshaus, in Zimmern und im Freiland, außerdem frische Kräuter, Kohlarten, Salate und Tomate im Gemüsebau sowie Süß- und Sauerkirsche im Obstbau. Maßgeblich sind Etikett und Gebrauchsanleitung.
- Wie viel COMPO Schädlings-frei plus wird gespritzt?
- Meist 0,6 ml/m² Mittel in 60 ml/m² Wasser, bei größeren Pflanzen 0,9 oder 1,2 ml/m². Im Obstbau sind es 0,35 ml/m² und je m Kronenhöhe. Bei Gemüse und Kirschen sind je Befall höchstens 2 Anwendungen erlaubt, die Wartezeit beträgt dort 3 bis 7 Tage.
- Welche Wirkstoffe enthält COMPO Schädlings-frei plus?
- Die Wirkstoffe sind Pyrethrine mit 4,59 g/l (0,5 Gew.-%) und Rapsöl mit 825,3 g/l (90 Gew.-%). Die Zulassungsnummer lautet 024780-64, die Formulierung ist ein Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat, EC).
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 024780-64
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„COMPO Schädlings-frei plus von COMPO GmbH ist ein Pflanzenschutzmittel (Insektizid) mit den Wirkstoffen Pyrethrine und Rapsöl. Das Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und auf die befallenen Pflanzen gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung an Zierpflanzen, frischen Kräutern, Gemüse und Kirschen.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen saugende Insekten, Spinnmilben, Weiße Fliegen, Schild-, Woll- und Schmierläuse sowie freifressende Schmetterlingsraupen
- Für Zierpflanzen (Freiland, Gewächshaus, Zimmer, Büro und Balkon), frische Kräuter, Tomaten und Kopfsalat im Gewächshaus sowie Kohl, Salate, Kohlrabi und Kirschen im Freiland
- Konzentrat zum Spritzen: 0,6 ml je m² (laut Hersteller 10 ml in 1 Liter Wasser), ausreichend für ca. 166 m²
- Wirkstoffe: Pyrethrine (4,59 g/l), Rapsöl (825,3 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Packungsgröße: 100 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Vor Gebrauch gut schütteln, die benötigte Menge mit Wasser verdünnen und die Pflanzen gleichmäßig, auch auf den Blattunterseiten, tropfnass spritzen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als gebraucht wird. Laut Hersteller 10 ml in 1 Liter Wasser; nach den Aufwandmengen der Zulassung reicht 1 Liter dieser Spritzbrühe bei einer Pflanzengröße bis 50 cm für ca. 16 m², von 50 bis 125 cm für ca. 11 m² und über 125 cm für ca. 8 m².
- Zierpflanzen im Freiland gegen saugende Insekten (ausgenommen Kalifornischer Blütenthrips) sowie gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler), Blattwespen und blattfressende Käfer (ausgenommen Dickmaulrüssler): 0,6 ml Mittel in 120 ml Wasser je m² (festgesetzt für eine Pflanzengröße bis 50 cm; laut Hersteller 5 ml in 1 Liter Wasser), im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 91. Höchstens 2 Anwendungen pro Jahr.
- Zierpflanzen im Gewächshaus sowie in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler), Blattwespen und blattfressende Käfer (ausgenommen Dickmaulrüssler): je m² 0,6 ml in 60 ml, 0,9 ml in 90 ml bzw. 1,2 ml in 120 ml Wasser je nach Pflanzengröße (bis 50 cm, 50 bis 125 cm, über 125 cm), im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 91. Höchstens 2 Anwendungen pro Jahr.
- Zierpflanzen im Gewächshaus sowie in Zimmern, Büroräumen und auf Balkonen: gegen Spinnmilben und saugende Insekten (ausgenommen Kalifornischer Blütenthrips) 0,6, 0,9 bzw. 1,2 ml je m², gegen Mottenschildläuse (Weiße Fliegen) 0,9, 1,35 bzw. 1,8 ml je m², gegen Schildlaus-Arten einschließlich Woll- und Schmierläuse 1,2, 1,8 bzw. 2,4 ml je m², jeweils je nach Pflanzengröße (bis 50 cm, 50 bis 125 cm, über 125 cm); laut Hersteller 10, 15 bzw. 20 ml in 1 Liter Wasser. Höchstens 8 Anwendungen pro Jahr.
- Frische Kräuter gegen saugende Insekten (ausgenommen Kalifornischer Blütenthrips) im Freiland, im Gewächshaus sowie in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten; gegen freifressende Schmetterlingsraupen im Freiland (ausgenommen Wickler), im Gewächshaus sowie in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten: 0,6 ml in 60 ml Wasser je m², im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 69. Wartezeit: Freiland 3 Tage, Gewächshaus und Innenräume 7 Tage.
- Tomaten im Gewächshaus gegen Blattläuse und Spinnmilben: je m² 0,6 ml in 60 ml, 0,9 ml in 90 ml bzw. 1,2 ml in 120 ml Wasser je nach Pflanzengröße, im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 89; Schäden an der Kulturpflanze möglich. Kopfsalat im Gewächshaus gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler) und Blattläuse (ausgenommen Grüne Salatblattlaus/Große Johannisbeerblattlaus): 0,6 ml in 60 ml Wasser je m², im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 41. Wartezeit: Tomaten 3 Tage, Kopfsalat 7 Tage.
- Im Freiland: Kopfkohl, Grünkohl und Blumenkohl gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler), Blattwespen und blattfressende Käfer sowie gegen Blattläuse; Salate gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler) und Blattläuse (ausgenommen Grüne Salatblattlaus/Große Johannisbeerblattlaus): 0,6 ml in 60 ml Wasser je m², im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 49. Kohlrabi nur gegen Blattläuse: 0,6 ml in höchstens 60 ml Wasser je m². Süß- und Sauerkirsche gegen saugende Insekten und freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Wickler): 0,35 ml in 50 ml Wasser je m² und je m Kronenhöhe (bei höchstens 2 m Kronenhöhe), im Entwicklungsstadium BBCH 11 bis 91. Höchstens 2 Anwendungen. Wartezeit: 3 Tage.
- Laut Hersteller Abstand zwischen den Behandlungen mindestens 7 Tage, gegen Schildlaus-Arten mindestens 14 Tage.
- Kohlrabi im Freiland: Auf Flächen in der Nachbarschaft von Oberflächengewässern ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten; Süß- und Sauerkirsche: mindestens 10 m.
- Laut Hersteller vor der Behandlung größerer Bestände an Einzelpflanzen testen; an Farnen und Lantanen sind vereinzelt Schäden möglich, Weihnachtssterne nicht behandeln. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten; laut Hersteller am besten früh morgens oder spät abends spritzen.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen, auch nicht indirekt über Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Raupen absammeln, befallene Triebe entfernen, Blattläuse mit einem Wasserstrahl abspülen oder Gelbtafeln aufhängen.
- Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel; bei der Ausbringung und Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Behandelte Flächen erst nach dem Abtrocknen des Belages wieder betreten. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Kühl und trocken nur im Originalbehälter lagern, dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort (laut Sicherheitsdatenblatt 5 bis 30 °C). Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Leere Verpackung nicht wiederverwenden.
- Produktreste nicht in Oberflächengewässer oder die Kanalisation gelangen lassen. Packungen mit Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien (Schadstoffsammlung) abgeben; nur vollständig entleerte Verpackungen laut Hersteller der Wertstoffsammlung zuführen.
Pflichtangaben
Artikel 258 von 324 in dieser Kategorie








