Häufige Fragen
- Gegen welche Schädlinge ist COMPO Kräuter & Gemüse Blattlaus-frei AF zugelassen?
- Gegen Blattläuse, Spinnmilben und Weiße Fliegen an Gemüsekulturen und frischen Kräutern, gegen die Mehlige Kohlblattlaus an Kohlgemüse sowie gegen Spinnmilben, Blattläuse und Schildlaus-Arten an Kern- und Steinobst. Die Zulassungsnummer lautet 008629-65.
- Wo darf COMPO Kräuter & Gemüse Blattlaus-frei AF angewendet werden?
- Gemüsekulturen und frische Kräuter sind im Freiland und im Gewächshaus aufgeführt, Kohlgemüse nur im Freiland. Für Kern- und Steinobst nennt die Zulassung das Freiland sowie Terrassen und Balkone. Maßgeblich sind Etikett und Gebrauchsanleitung.
- Wie viel COMPO Kräuter & Gemüse Blattlaus-frei AF wird gespritzt?
- Das Mittel wird unverdünnt gespritzt, bei Gemüse je nach Pflanzengröße 100 ml/m² (bis 50 cm), 150 ml/m² (50 bis 125 cm) oder 200 ml/m² (über 125 cm), bei Kräutern 100 ml/m², bei Obst 75 ml/m² und je m Kronenhöhe. Je Befall sind höchstens 3 Anwendungen erlaubt.
- Welchen Wirkstoff enthält COMPO Kräuter & Gemüse Blattlaus-frei AF und welche Wartezeit gilt?
- Der Wirkstoff ist Rapsöl mit 15,27 g/l (1,532 Gew.-%). Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung verbleibt, eine Festsetzung in Tagen ist nicht erforderlich.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 008629-65
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„COMPO Kräuter & Gemüse Blattlaus-frei Nativert® AF von COMPO GmbH ist ein anwendungsfertiges Pflanzenschutzmittel (Insektizid) mit dem Wirkstoff Rapsöl. Es wird aus der Sprühflasche direkt auf die befallenen Pflanzen gesprüht. Gezeigt sind die vom Produkt beworbenen Anwendungen an Gemüse, frischen Kräutern und Obst.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen Blattläuse, Spinnmilben und Weiße Fliegen an Gemüse und Kräutern, Mehlige Kohlblattlaus sowie Blattläuse, Spinnmilben, Schildläuse und Blattsauger an Obst
- Für Gemüsekulturen und frische Kräuter (Freiland und Gewächshaus), Kohlgemüse (Freiland) sowie Kern-, Stein- und Beerenobst ohne Erdbeere (Freiland, Terrassen und Balkone)
- Anwendungsfertige Sprühflasche: 100 ml je m² bei Pflanzen bis 50 cm Höhe, ausreichend für ca. 7 m²
- Wirkstoff: Rapsöl (15,27 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen; laut Hersteller ganzjährig ab Entwicklung der ersten Blätter
- Packungsgröße: 750 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Anwendungsfertig, kein Mischen oder Dosieren. Kontaktmittel, die Schädlinge müssen direkt getroffen werden: beim Auftreten der ersten Schädlinge die Pflanzen von allen Seiten, auch auf den Blattunterseiten, bis zur sichtbaren Benetzung einsprühen. Die angegebene Menge je m² nicht überschreiten.
- Gemüsekulturen im Freiland und im Gewächshaus gegen Blattläuse, Spinnmilben und Weiße Fliegen: je m² 100 ml, 150 ml bzw. 200 ml je nach Pflanzengröße (bis 50 cm, 50 bis 125 cm, über 125 cm); frische Kräuter im Freiland und im Gewächshaus: 100 ml je m²; Kohlgemüse im Freiland gegen Mehlige Kohlblattlaus: 150 ml je m² (festgesetzt für eine Pflanzengröße bis 50 cm).
- Kern- und Steinobst im Freiland sowie auf Terrassen und Balkonen gegen Spinnmilben, Blattläuse und Schildlaus-Arten, Apfel und Birne gegen Blattsauger: 75 ml je m² und je m Kronenhöhe. Beerenobst (ausgenommen Erdbeere) im Freiland sowie auf Terrassen und Balkonen gegen Blattläuse und Schildlaus-Arten: 100 ml, 150 ml bzw. 200 ml je m² je nach Pflanzengröße.
- Höchstens 3 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr, laut Hersteller im Abstand von mindestens 7 Tagen. Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome anwenden.
- Wartezeit: durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt.
- Laut Hersteller vor einer Behandlung größerer Bestände eine Probespritzung an Einzelpflanzen vornehmen. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten; nicht bei direkter Sonne oder hoher Regenwahrscheinlichkeit anwenden. Empfindliche Oberflächen (zum Beispiel Möbel, Böden) vor dem Sprühnebel schützen.
- Kern- und Steinobst, Apfel und Birne im Freiland: Auf Flächen in der Nachbarschaft von Oberflächengewässern (ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Gewässer) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen; Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen und indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel befallene Triebe und Blätter entfernen, Blattläuse mit einem Wasserstrahl abspülen oder Gelbtafeln gegen Weiße Fliegen aufhängen.
- Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel; bei der Ausbringung und Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Behandelte Flächen erst nach dem Abtrocknen des Belages wieder betreten. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Kühl und trocken, aber frostfrei nur in der verschlossenen Originalverpackung lagern (laut Sicherheitsdatenblatt an einem gut belüfteten Ort, 5 bis 30 °C). Von Nahrungs- und Futtermitteln getrennt halten. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wiederverwenden.
- Produktreste nicht in Oberflächengewässer oder die Kanalisation gelangen lassen. Packungen mit Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien (Schadstoffsammlung) abgeben; leere Verpackungen laut Hersteller der Wertstoffsammlung zuführen.
Pflichtangaben
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