Häufige Fragen
- Gegen welche Schädlinge und wo ist das Compo Insektenmittel PREV-AM zugelassen?
- Laut Zulassung gegen Weiße Fliegen an Fruchtgemüse und gegen saugende Insekten an Zierpflanzen. Fruchtgemüse ist im Gemüsebau, Zierpflanzen sind im Zierpflanzenbau aufgeführt, jeweils im Gewächshaus sowie in Zimmer, Büroräumen und Wintergärten. Eine Anwendung im Freiland nennt die Zulassung nicht.
- Wie wird das Compo Insektenmittel PREV-AM angewendet?
- Gesprüht wird bei Bedarf. An Fruchtgemüse bis 50 cm Größe sind es 0,1 ml/m² Mittel in 25 bis 50 ml/m² Wasser, an Zierpflanzen 0,2 ml/m² in 50 bis 100 ml/m² Wasser. Es sind höchstens 3 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr erlaubt. Bei Fruchtgemüse ist die Wartezeit abgedeckt, bei Zierpflanzen ohne Bedeutung.
- Welche Zulassungsnummer und welchen Wirkstoff hat das Compo Insektenmittel PREV-AM?
- Die Zulassungsnummer lautet 007474-60. Wirkstoff ist Orangenöl mit 60 g/l in einer Emulsion, Öl in Wasser (EW). Die Packung enthält 20 ml, laut Artikelname für bis zu 10 Liter Spritzbrühe. Maßgeblich sind Etikett und Gebrauchsanleitung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zulassungsnummer: 007474-60
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten! Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
In Deutschland gilt das absolute Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen, auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern hinweist. § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG
Im Fokus
„COMPO Insektenmittel PREV-AM® von COMPO GmbH ist ein Pflanzenschutzmittel (Insektizid) mit dem Wirkstoff Orangenöl. Das Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und auf die befallenen Pflanzen gesprüht. Zugelassen ist die Anwendung gegen Weiße Fliegen an Fruchtgemüse und gegen saugende Insekten an Zierpflanzen im Gewächshaus sowie in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten.“
Auf einen Blick- Pflanzenschutzmittel (Insektizid) gegen Weiße Fliegen an Fruchtgemüse und saugende Insekten an Zierpflanzen
- Nur im Gewächshaus sowie in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten
- Konzentrat zum Sprühen: 0,2 ml je m² (Zierpflanzen bis 50 cm), ausreichend für ca. 100 m²; laut Hersteller für bis zu 10 Liter Spritzbrühe
- Wirkstoff: Orangenöl (60 g/l)
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
- Anwendungszeitraum: bei Bedarf; laut Hersteller ganzjährig einsetzbar
- Packungsgröße: 20 ml
Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)- Laut Hersteller den Behälter mit zwei Dritteln der benötigten Wassermenge füllen, die abgemessene Menge (beiliegender Dosierbecher) unter gründlichem Rühren zugeben und mit dem restlichen Wasser auffüllen. Spritzbrühe nur am Tag der Herstellung verwenden und nicht mehr ansetzen als benötigt.
- Fruchtgemüse gegen Weiße Fliegen im Gewächshaus sowie in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten: je m² 0,1 ml Mittel in 25 bis 50 ml Wasser, 0,15 ml in 37,5 bis 75 ml Wasser bzw. 0,2 ml in 50 bis 100 ml Wasser, je nach Pflanzengröße (bis 50 cm, 50 bis 125 cm, über 125 cm), im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 89; im Gewächshaus gegen Imagines und Larven. Wartezeit durch die Anwendungsbedingungen bzw. die Vegetationszeit abgedeckt.
- Zierpflanzen gegen saugende Insekten im Gewächshaus sowie in Zimmern, Büroräumen und Wintergärten: 0,2 ml Mittel in 50 bis 100 ml Wasser je m² (festgesetzt für eine Pflanzengröße bis 50 cm), im Entwicklungsstadium BBCH 12 bis 89; im Gewächshaus gegen Imagines und Larven.
- Bei Bedarf anwenden, höchstens 3 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr. Laut Hersteller beim Auftreten der ersten Schädlinge behandeln.
- Das Mittel muss die Schädlinge direkt treffen: die Pflanzen vollständig benetzen. Laut Hersteller die empfohlene Spritzbrühemenge je m² nicht überschreiten, sonst sind Blattverfärbungen möglich. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Pflanzen auftreten.
- Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen, auch nicht indirekt über Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe.
- Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
- Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel befallene Blätter entfernen, Schädlinge mit einem Wasserstrahl abspülen oder Gelbtafeln aufhängen.
- Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem Mittel; bei der Ausbringung und Handhabung langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen. Behandelte Pflanzen erst nach dem Abtrocknen des Belages wieder berühren; ein Gewächshaus vor dem Wiederbetreten gründlich lüften. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
Lagerung und Entsorgung- Im Originalbehälter dicht verschlossen, kühl, trocken und frostfrei an einem gut belüfteten Ort lagern (laut Sicherheitsdatenblatt 5 bis 30 °C). Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht wiederverwenden.
- Produktreste nicht in Oberflächengewässer oder die Kanalisation gelangen lassen. Packungen mit Produktresten bei Sammelstellen für Haushaltschemikalien (Schadstoffsammlung) abgeben; leere Verpackungen laut Hersteller der Wertstoffsammlung zuführen.
Pflichtangaben
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